Ar-15 Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrecht

Die NRWSPD setzt sich für die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts ein. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche muss hinterfragt und neu verhandelt werden. Dadurch ließen sich beispielsweise ein Streikrecht für kirchliche ArbeitnehmerInnen oder die Gründung von Gewerkschaften ermöglichen.

Begründung:

Die Kirchen (inklusive Caritas und Diakonie) sind mit über einer Millionen Beschäftigter der zweit größte Arbeitgeber in Deutschland. So haben die Arbeitsverhältnisse der kirchlich Bediensteten einen massiven Einfluss auf unsere Gesellschaft.

 

Für uns Sozialdemokraten kann es daher nicht akzeptabel sein, dass die Kirchen vielerorts blutig erkämpfte Arbeitnehmer- und Grundrechte missachten.

 

So wird den ArbeitnehmerInnen der Kirchen das Grundrecht auf Streiks genommen, es findet eine mit unserem Grundrecht nicht vereinbare Diskriminierung von anderes Gläubigen und nicht Gläubigen statt.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: SPD-Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Die NRWSPD setzt sich für die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts ein. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche muss hinterfragt und neu verhandelt werden. Dadurch ließen sich beispielsweise ein Streikrecht für kirchliche ArbeitnehmerInnen oder die Gründung von Gewerkschaften ermöglichen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Bundestagsfraktion Eingangsbestätigung am 29.10.2019