Ä-499 ff. zum L-01

  1. Jede einzelne Person und jede Familie hat das Recht, von einem einzigen Einkommen existieren und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
  2. Niemand fällt bei Verlust eines Arbeitsplatzes, Krankheit, Berufsunfähigkeit, Pflege oder Rente in ein finanzielles Loch. Die Absicherung wird steuerfinanziert.
  3. Jeder beteiligt sich nach seiner persönlichen Steuerkraft an der Absicherung der Bürgerinnen und Bürger gegen finanziellen Absturz.
  4. Die Höhe des Einkommens sollen überbetriebliche Tarifparteien vereinbaren.
  5. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, sich einem überbetrieblichen Tarifvertrag anzuschließen.
  6. Gelten keine überbetrieblichen Tarifverträge, werden bestehende überbetriebliche Tarifverträge durch den Bundestag als allgemeinverbindlich erklärt.
  7. Jeder Arbeitnehmer muss sich einer überbetrieblichen Arbeitnehmervertretung anschließen.
  8. Beiträge zu Gewerkschaften werden zu 50% steuerlich absetzbar
  9. Jeder Bürger ist pflegeversichert, krankenversichert, arbeitslosenversichert, rentenversichert. Die Sozialversicherungen sind steuerfinanziert.
  10. Absicherung der Berufsunfähigkeit wird als Sozialversicherung anerkannt und steuerfinanziert.
  11. Geschäftsführer oder Vorstände von Unternehmen haften persönlich für Managemententscheidungen.
  12. Geschäftsführer oder Vorstände von Unternehmen haben maximal das 20fache Jahreseinkommen des niedrigsten im Unternehmen gezahlten Einkommens.
  13. Hat ein Bürger keine Arbeit und kein Einkommen, so erhält er ein steuerfinanziertes Grundeinkommen. Dafür werden Sozialhilfe, Hartz IV, … abgeschafft.
  14. Schwarzarbeit wird für den Auftragnehmer straffrei, nicht aber für den Auftraggeber.
  15. Nach 40 Jahren Arbeit steht einem Arbeitnehmer eine Grundrente zu. Ein Weiterarbeiten ist bis zum Alter von 70 Jahren möglich. Darüber entscheidet alleine der Arbeitnehmer.
  16. Rentenanrechnungszeiten unter 40 Jahren führen zu anteiligen Rentenansprüchen.
  17. Bei Einsatz von Sub-Unternehmen haftet der Unternehmer als Auftraggeber für die Einhaltung aller Arbeitnehmerrechte. Sub-Unternehmer, deren Arbeitnehmer in Deutschland tätig sind, zahlen in Deutschland Steuern. Auch hier haftet der Unternehmer als Auftraggeber für die Steuerschuld des Sub-Unternehmens
  18. Steuerpflichtig sind alle Einkommensarten, auch die Gewinne aus Finanztransaktionen.
  19. Aufstocken ist verboten. Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass Arbeitnehmer nicht aufstocken müssen.
  20. Der Gesetzgeber oder die Tarifparteien sorgen dafür, dass Niedriglohnsektoren entsprechend der oben genannten Punkte angepasst wird. Es wird ein auskömmlicher Mindestlohn definiert, an dem sich jeder Arbeitnehmer orientierten muss.
  21. Eine erste qualifizierende Ausbildung ist kostenlos (Ausbildung, Studium, …) Hiermit ist eine echte Kostenfreiheit gemeint. Bücher, Klassenfahrten, Papiergeld stellen die, für die Bildung Verantwortlichen (Kommune, Land, Unternehmen, …)
  22. Für den Übergang wird der Mindestlohn auf einen Wert von anfangs 12 € festgelegt. Er steigt automatisch parallel zur Entwicklung der Einkommen der Mitglieder des Bundestages.
  23. Einkommen wird ab dem ersten € besteuert, um eine Sozialversicherungabsicherung sicherzustellen.
  24. Neu festgelegt wird das Einkommen für geringfügige Beschäftigung. Ziel muss es sein, diese Beschäftigungen in eine sozialversicherungsabgesichterte Beschäftigung zu überführen.
  25. Eine sachgrundlose Befristung wird verboten.
Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung und teilweise erledigt durch Annahme von L-01 in Fassung Antragskommission
Beschluss: Ablehnung und teilweise erledigt durch Annahme von L-01 in Fassung Antragskommission