F-05 Gegen Scheinlösungen, für die Selbstbestimmung von Frauen: Ersatzlose Streichung des “Werbeverbots” für Schwangerschaftsabbrüche!

Die NRWSPD wird dazu aufgefordert, sich auf diversen Ebenen für eine Umsetzung einzusetzen:

 

Die ersatz- und kompromisslose Streichung des §219a StGB und die Freigabe zur Abstimmung als Gewissensentscheidung.

Begründung:

Die körperliche Selbstbestimmung von Frauen wird eingeschränkt. Das sogenannte “Werbeverbot” für Schwangerschaftsabbrüche stellt letztendlich nur ein Informationsverbot dar, das die Freiheit von Informationssuchenden einschränkt.

 

Weiterhin ziehen die Änderungen am Paragraphen §219a negative Folgen für Ärzt*innen nach sich. Ihnen ist es weiterhin nicht möglich, offen über Verfahren, Konsequenzen, Risiken und Alternativen zu informieren. Stattdessen soll ein Link auf externe Informationsseiten dies übernehmen.

 

Festzustellen ist aber, dass eine Beratung von Schwangeren bereits ausreichend geregelt ist über eine verpflichtende, ausführliche Aufklärung, wie sie bei allen medizinischen Eingriffen vorzunehmen ist. Der häufige Vorwurf, Ärzt*innen würden finanziell von Abbrüchen profitieren, ist ebenfalls nicht haltbar.

 

Zusätzlich zu der Liste auf externe Informationsseiten soll es auch eine öffentliche Liste im Internet alle Ärzt*innen aufzeigen, die Abbrüche vornehmen. Anstatt eine dezentrale und selbstbestimmte Informationspolitik von Ärzt*innen für Patientinnen* zu ermöglichen, öffnet eine zentral zugängliche Liste Tür und Tor für Missbrauch. Dies zeigt sich bereits jetzt an ähnlich gearteten, privat zusammengestellten Listen, durch die radikale Abtreibungsgegner*innen Ziele für Belagerungen und Terrorisierungen von Kliniken, Praxen und Ärzt*innen finden. Parallel dazu existieren im Internet eine Vielzahl von Seiten von radikalen Abtreibungsgegner*innen, die Falschinformationen verbreiten, den Holocaust relativieren und Schwangere unter Druck setzen. Eine freie Möglichkeit an Informationen zu bekommen wird durch die aktuelle Regelung nicht ermöglicht.

 

Die Annahme des Kompromisses zu §219a wird häufig begründet durch Zugeständnisse des Koalitionspartners bezüglich oraler Kontrazeptiva (“Anti-Baby-Pille”). Dies ist jedoch nicht ausreichend. Zwar begrüßen wir, dass mehr Frauen Zugang zu Medizinprodukten erhalten, nichtsdestotrotz hat es den bitteren Beigeschmack, dass Frauen eine Freiheit erhalten, nur um in einer anderen eingeschränkt zu werden. Eine historische Relevanz lässt sich für den Paragraphen ebenfalls feststellen. Aus dem Jahre 1933 stammend, diente er dem Zweck des “Schutzes bevölkerungspolitischer Interessen”[1]. Zwar wurde er immer wieder überarbeitet, nichtsdestotrotz bleiben Geist und Wesen dieses Paragraphens. Auch den Grundfesten unserer sozialdemokratischen Partei widerspricht dieser Paragraph, der Einsatz für Gleichstellung und Freiheit war bei uns schon immer zentral. Schon im vergangenen Jahrhundert bezeichnete Willy Brandt den allgemeinen Paragraphen zum Schwangerschaftsabbruch als “schwer erträglichen Restbestand sozialer Ungerechtigkeit des vorigen Jahrhunderts“ und Genossin Elfriede Eilers bezeichnete die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen als „entscheidenden Schritt hin zur Eigenverantwortung und sozialen Gleichstellung der Frauen”. Es wird Zeit, jahrzehntealte Grundpositionen endlich umzusetzen.

 

[1] Entstehungsgeschichte des §219a StGB”; Aktenzeichen: WD 7 – 3000 – 159/17; Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die NRWSPD wird dazu aufgefordert, sich auf diversen Ebenen für eine Umsetzung einzusetzen:

 

Die ersatz- und kompromisslose Streichung des §219a StGB und die Freigabe zur Abstimmung als Gewissensentscheidung.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Landtagsfraktion NRW Eingangsbestätigung SPD-Bundestagsfraktion am 29.10.2019