„Land und Bund müssen die Kommunen im Sinne der Konnexität bei den Kosten für Geduldete und rechtskräftig Asylsuchende über die bisherigen drei Monate hinaus entlasten.
Die Kommunen müssen angesichts der erheblich gestiegenen Lasten und der nicht kommunal steuerbaren Verfahren finanziell auskömmlich unterstützt werden.“
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme