Der außerordentliche Landesparteitag der NRWSPD am 21.09.2019 beschließt folgende Änderungen/Ergänzungen zu L-02:
- Einfügen ab Zeile 39: Vorhandene Renten unterhalb der Grundsicherung werden automatisch auf das Niveau der Grundsicherung angehoben, wenn sie
wenn Sieüber keine eigenen Einnahmen im Alter verfügen. - Einfügen ab Zeile 42: Die solidarische Finanzierung der Rente ist dauerhaft zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu tragen.
- Einfügen ab Zeile 47: Anstelle der Förderung privater Vorsorge soll für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit einer betrieblich zu vereinbarenden und unabhängigen Betriebsrentenversorgung, ähnlich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, eingerichtet werden.
- Einfügen ab Zeile 56: Dabei stellt sich auch die Frage nach der Einführung weiterer Steuern.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf eine auskömmliche, finanziell garantierte Absicherung im Alter. Die Höhe dieser finanziellen Absicherung muss einen angemessenen Lebensunterhalt sichern.
Es muss klar sein, dass zukünftig keine Bürgerinnen und Bürger mehr im Alter zum Bittsteller gegenüber dem Staat werden. Deshalb ist die Einführung einer staatlich garantierten Grundrente erforderlich und alle vorhandenen Renten müssen auf die Höhe der Grundrente angepasst werden, vorhandene weitere Einkommen sind anzurechnen.
Alle Beschlüsse zur Neuordnung der Altersversorgung müssen auf die Zukunft aus-gerichtet werden und der jungen Generation den Grundstock für eine sichere Alters-versorgung garantieren. Die Höhe ihrer Altersversorgung muss für die nachfolgenden Generationen klar und somit verlässlich planbar sein.
Zu 1.:
Ablehnung
Zu 2.:
Ablehnung
Zu 3.:
Annahme in Fassung Antragskommission:
„Für die Förderung privater Vorsorge soll für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit einer betrieblichen zu vereinbarenden und unabhängigen Betriebsrentenversorgung eingereicht werden.
Zu 4.:
Erledigt durch Annahme von L-05