Ä-n.b. zum L-06

Der außerordentliche Landesparteitag der NRWSPD am 21.09.2019 beschließt folgende Absätze in den Antrag L-06 einzufügen:

1. Es wird begrüßt, dass der grundgesetzlich verankerte Anspruch auf g l e i c h w e r t i g e (nicht gleiche) Lebensbedingungen ernst genommen wird. Obwohl mit Verfassungsrang verankert wurde es ignoriert, erst nachdem politische Verwerfungen deutlich wurden, ist es zum Thema geworden.

2. Nachholbedarf ist erforderlich in zahlreichen Handlungsfeldern.

 

3. Eine umfassende Bestandsaufnahme über die Auswirkungen der Raumordnung und Strukturpolitik auf den Ebenen Europa, Bund und der Länder ist erforderlich, um das Problem für alle Akteure und Betroffenen transparent zu machen. Dabei ist es wichtig, dass Verdichtungsräume und ländliche Räume nicht zu Konkurrenten werden, sondern vorhandene Ressourcen zum gemeinsamen Vorteil miteinander zu vernetzen und zusätzliche gemeinsame Ressourcen zu erschließen. Alle Maßnahmen müssen künftig auf die Auswirkungen innerhalb der Einzugs-bereiche einer Abwägung unterzogen werden. Nachholbedarf ist objektiv da gegeben, wo die bereits bestehenden Ziele der Raumordnung nicht erreicht sind.

 

4. Einfügen ab Zeile 217:

Aber nicht nur der Wohnraummangel in nachgefragten Gemeinden, sondern auch der Wohnraumüberschuss in Gemeinden, die aufgrund nicht vorhandener gleichwertiger Lebensverhältnisse unter starkem Bevölkerungsrückgang leiden, ist ein Problem, das viel zu wenig wahrgenommen wird. Gebäudeleerstände wirken „ansteckend“, bedeuten für das Ortsbild, die Eigentümer, die damit ihren Lebensabend sichern wollten und für die benachbarten Anlieger eine Menge Beeinträchtigungen. Mit einem möglichst einheitlichen Leerstandskataster auf Landesebene könnte man die Situationen nach Dringlichkeiten gerecht erfassen und neben bestehenden Programmen (z.B. Städtebauförderung) die Umnutzung, den Rückbau oder die Freilegung von Grundstücken zusätzlich auch dort gestalten, wo aufgrund nicht vorhandener und zu geringer Nachfrage keine wirtschaftliche Lösung möglich ist. Die vorhandene Fehlentwicklung sollte für eine ehrliche Ursachenforschung Anlass sein, um daraus ein Instrumentarium zu erstellen, mit dem gleichwertige Lebensbedingungen wirksam angestrebt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Ablehnung