Ä-143-145 zum S-11

Streichung des letzten Satzes des Antrags:

„Wir fordern daher, unseren Antrag zumindest als eine in die Zukunft weisende Ergänzung des Leitantrags L-02 zu behandeln.“

 

 

Begründung:

S-11 sollte unabhängig vom Leitantrag L-02 behandelt werden:

Zum Ersten ist er in seinem Konzept wesentlich weitergehender als der Leitantrag, zum Zweiten sehr viel genereller und drittens als Basis einer wichtigen Grundsatzdiskussion in der Landes- und Bundespartei gedacht.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme von S-11 mit geändertem Votum