Ar-15

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Titel Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrecht

AntragstellerInnen UB Borken

Veranstaltung(en) I/2019

Überweisen an SPD-Bundestagsfraktion

Der Landesparteitag möge beschließen:

Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrecht

Die NRWSPD setzt sich für die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts ein. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche muss hinterfragt und neu verhandelt werden. Dadurch ließen sich beispielsweise ein Streikrecht für kirchliche ArbeitnehmerInnen oder die Gründung von Gewerkschaften ermöglichen.

Beschluss

Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion

Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Bundestagsfraktion
Eingangsbestätigung am 29.10.2019