Titel Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrecht
AntragstellerInnen UB Borken
Veranstaltung(en) I/2019
Überweisen an SPD-Bundestagsfraktion
Der Landesparteitag möge beschließen:
Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrecht
Die NRWSPD setzt sich für die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts ein. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche muss hinterfragt und neu verhandelt werden. Dadurch ließen sich beispielsweise ein Streikrecht für kirchliche ArbeitnehmerInnen oder die Gründung von Gewerkschaften ermöglichen.
Beschluss
Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Bundestagsfraktion
Eingangsbestätigung am 29.10.2019