Überweisen an SPD-Landtagsfraktion NRW
Der Landesparteitag möge beschließen:
Änderung des Wahlgesetzes NRW
Die NRWSPD und die SPD-Landtagsfraktion in NRW setzen sich dafür ein, in Nordrhein-Westfalen das Wahlgesetz nach dem Vorbild Brandenburgs zu ändern und ein Paritätsgesetz zu integrieren. Das Gesetz verpflichtet alle Parteien, die an der Landtagswahl teilnehmen wollen, zur Aufstellung geschlechterparitätischer Kandidatenlisten.
Beschluss
Überweisung an SPD-Landtagsfraktion NRW
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Landtagsfraktion NRW