IR-03

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Titel Änderung des Wahlgesetzes NRW

AntragstellerInnen UB Bonn

Veranstaltung(en) I/2019

Überweisen an SPD-Landtagsfraktion NRW

Der Landesparteitag möge beschließen:

Änderung des Wahlgesetzes NRW

Die NRWSPD und die SPD-Landtagsfraktion in NRW setzen sich dafür ein, in Nordrhein-Westfalen das Wahlgesetz nach dem Vorbild Brandenburgs zu ändern und ein Paritätsgesetz zu integrieren. Das Gesetz verpflichtet alle Parteien, die an der Landtagswahl teilnehmen wollen, zur Aufstellung geschlechterparitätischer Kandidatenlisten.

Beschluss

Überweisung an SPD-Landtagsfraktion NRW

Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Landtagsfraktion NRW