Titel Änderungen zu öffentlich – rechtlichen Ausschreibungen zur Vermeidung prekärer Arbeitsbedingungen
AntragstellerInnen UB Borken
Veranstaltung(en) I/2019
Der Landesparteitag möge beschließen:
Änderungen zu öffentlich – rechtlichen Ausschreibungen zur Vermeidung prekärer Arbeitsbedingungen
Der SPD-Landesparteitag beschließt, dass bei einer öffentlich rechtlichen Ausschreibung zur Erbringung einer Dienstleistung, z.B. durch Reinigungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Offenen Ganztagsschulen, Schülerbeförderungen, Sicherheits- und Schließdienste usw., die auf Dauer und ohne zeitliche Begrenzung angelegt ist, folgenden verbindlichen Passus eingefügt wird:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach den einschlägigen tariflichen Entgelten und deren sonstigen Regelungen der Bezugsgewerkschaft und des Arbeitgeberverbandes zu gleichen Bedingungen zu beschäftigen. Arbeitsverträge mit sachgrundloser Befristung sind für die Dienstleistung ausgeschlossen.
Die Zeitvorgaben insbesondere von Reinigungskräften sind den jeweiligen Standardbemessungen anzupassen und zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zu führen.
Ferner ist der Betriebsübergang nach BGB 613a auch auf Dienstleistungsverträge anzuwenden.
Die Landesregierung hat dafür Sorge zu tragen, dass die o.g. Bestimmungen im Rahmen von Förderzuwendungen des Landes und Bundes bei öffentlich-rechtlichen Aufträgen pflichtgemäß einzuhalten sind. Die Kommunen und deren Körperschaften sollten bei eigenen Beschaffungsmaßnahmen ebenso verfahren.
Beschluss
Erledigt durch Annahme von L-01