Ar-16

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Titel Änderungen zu öffentlich – rechtlichen Ausschreibungen zur Vermeidung prekärer Arbeitsbedingungen

AntragstellerInnen UB Borken

Veranstaltung(en) I/2019

Der Landesparteitag möge beschließen:

Änderungen zu öffentlich – rechtlichen Ausschreibungen zur Vermeidung prekärer Arbeitsbedingungen

Der SPD-Landesparteitag beschließt, dass bei einer öffentlich rechtlichen Ausschreibung zur Erbringung einer Dienstleistung, z.B. durch Reinigungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Offenen Ganztagsschulen, Schülerbeförderungen, Sicherheits- und Schließdienste usw., die auf Dauer und ohne zeitliche Begrenzung angelegt ist, folgenden verbindlichen Passus eingefügt wird:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach den einschlägigen tariflichen Entgelten und deren sonstigen Regelungen der Bezugsgewerkschaft und des Arbeitgeberverbandes zu gleichen Bedingungen zu beschäftigen. Arbeitsverträge mit sachgrundloser Befristung sind für die Dienstleistung ausgeschlossen.
 
Die Zeitvorgaben insbesondere von Reinigungskräften sind den jeweiligen Standardbemessungen anzupassen und zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zu führen.
 
Ferner ist der Betriebsübergang nach BGB 613a auch auf Dienstleistungsverträge anzuwenden.
 
Die Landesregierung hat dafür Sorge zu tragen, dass die o.g. Bestimmungen im Rahmen von Förderzuwendungen des Landes und Bundes bei öffentlich-rechtlichen Aufträgen pflichtgemäß einzuhalten sind. Die Kommunen und deren Körperschaften sollten bei eigenen Beschaffungsmaßnahmen ebenso verfahren.

Beschluss

Erledigt durch Annahme von L-01