A-02

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Titel Bindung von Unternehmen an Menschenrechte und deren Sanktionierbarkeit in der globalisierten Wirtschaft erforderlich

AntragstellerInnen ASJ NRW

Veranstaltung(en) I/2019

Der Landesparteitag möge beschließen:

Bindung von Unternehmen an Menschenrechte und deren Sanktionierbarkeit in der globalisierten Wirtschaft erforderlich

Die SPD und insbesondere die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Europäischen Parlament und im Deutschen Bundestag sowie die SPD-Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, die deutsche und europäische Politik zur unternehmerischen weltweiten Beachtung der Menschenrechte weiter zu entwickeln:
 


  • Unabhängig vom Erreichen des 50-Prozent-Ziels (Integration der menschenrechtlichen Sorgfalt in Unternehmensprozesse durch 50 Prozent der Unternehmen mit über 500 Beschäftigten bis 2020) des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte muss eine gesetzliche Verpflichtung zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Deutschland eingeführt werden. Der Anfang Februar 2019 bekannt gewordene Referentenentwurf zu einem Gesetz zur nachhaltigen Gestaltung globaler Wertschöpfungsketten und zur Änderung wirtschaftsrechtlicher Vorschriften des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vom 1. Februar 2019 ist grundsätzlich zu unterstützen.

  • Zusätzlich müssen die Lücken eines effektiven zivilrechtlichen Rechtsschutzes der Betroffenen vor deutschen Gerichten beseitigt werden: Durch verbesserte Rechtshilfe für Betroffene, kollektive Rechtsschutz-Mechanismen und Offenlegungspflicht einschlägiger unternehmerischer Informationen.

  • Die Verletzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten des Völkerrechts durch deutsche Unternehmen muss sowohl im Fall von dauerhaften Zulieferer-Geschäftsbeziehungen als auch von Tochtergesellschaften Schadensersatzansprüche nach deutschem Zivilrecht nach sich ziehen, wie es bereits in dem Gesetzentwurf angelegt ist.

  • Deutschland und die Europäische Union müssen sich am UN Treaty-Prozess aktiv und konstruktiv beteiligen und auf ein internationales Menschenrechtsabkommen hinwirken, das die Unternehmen völkerrechtlich verpflichtet, die unternehmerische Sorgfaltspflichten in internationalen Produktions- und Lieferketten einzuhalten und das im Falle von Verletzungen Sanktionen und Kompensationen mit Zugang zu Gerichten in den Heimatländern der Unternehmen vorsieht. Der EU muss ein entsprechendes Verhandlungsmandat erteilt werden.

Beschluss

Annahme in Fassung der Antragskommission und Weiterleitung an den Bundesparteitag