Titel Eindämmung der Abmahnmöglichkeiten zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung
AntragstellerInnen AGSNRW
Veranstaltung(en) I/2018
Überweisen an SPD-Bundestagsfraktion
Der Landesparteitag möge beschließen:
Eindämmung der Abmahnmöglichkeiten zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung
Die Abänderung des Abmahnverfahrens zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung in der folgenden Weise:
- Die erste Abmahnung soll kostenfrei sein. Im Abmahnschreiben werden die zu erwartenden Kosten der zweiten Abmahnung aufgeführt.
- Die zweite Abmahnung umfasst die Kosten wie in der ersten Abmahnung aufgeführt.
- Die Unterlassungserklärung bezieht sich nur auf den Gegenstand der Abmahnung und nicht auf jegliche zukünftige Verstöße der jeweiligen Gesetze.
- Die Strafzahlung soll sich nicht an der Wirtschaftsleistung der abgemahnten Personen/Betriebe orientieren, sondern an der Art des Verstoßes. Hierfür werden verbindliche Sätze festgelegt.
Beschluss
Überweisung an: SPD-Bundestagsfraktion
Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Bundestagsfraktion