I-03

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Titel Eindämmung der Abmahnmöglichkeiten zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung

AntragstellerInnen AGSNRW

Veranstaltung(en) I/2018

Überweisen an SPD-Bundestagsfraktion

Der Landesparteitag möge beschließen:

Eindämmung der Abmahnmöglichkeiten zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung

Die Abänderung des Abmahnverfahrens zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung in der folgenden Weise:


  1. Die erste Abmahnung soll kostenfrei sein. Im Abmahnschreiben werden die zu erwartenden Kosten der zweiten Abmahnung aufgeführt.



  1. Die zweite Abmahnung umfasst die Kosten wie in der ersten Abmahnung aufgeführt.

  2. Die Unterlassungserklärung bezieht sich nur auf den Gegenstand der Abmahnung und nicht auf jegliche zukünftige Verstöße der jeweiligen Gesetze.



  1. Die Strafzahlung soll sich nicht an der Wirtschaftsleistung der abgemahnten Personen/Betriebe orientieren, sondern an der Art des Verstoßes. Hierfür werden verbindliche Sätze festgelegt.


 

Beschluss

Überweisung an: SPD-Bundestagsfraktion

Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Bundestagsfraktion