Der Landesparteitag möge beschließen:
Flächentarifverträge
Sämtliche Unternehmen einer Branche sind verpflichtet, den entsprechenden Flächentarifvertrag einer Branche einzuhalten. Ein Ausstieg aus dem Flächentarifvertrag wird ausgeschlossen. Auch sind Öffnungsklauseln restriktiv zu handhaben und nur in begründeten Ausnahmefällen anzuwenden. Weitere Detailregelungen sind seitens der Bundestagsfraktion zu erarbeiten.
Beschluss
Erledigt durch Annahme von L-01