V-02

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Titel Für ein humanes Strafrecht – Schwarzfahren entkriminalisieren

AntragstellerInnen ASJ NRW

Veranstaltung(en) I/2018

Überweisen an SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Landtagsfraktion NRW, SPD-Mitglieder der Bundesregierung, SPD-Parteivorstand

Der Landesparteitag möge beschließen:

Für ein humanes Strafrecht – Schwarzfahren entkriminalisieren

Die SPD-Landtagsfraktion, die SPD-Bundestagsfraktion, der Parteivorstand und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die folgende Forderung einzusetzen:
 
In § 265a Absatz 1 StGB (Erschleichen von Leistungen) wird das Tatbestandsmerkmal „die Beförderung durch ein Verkehrsmittel“ gestrichen und die Strafbarkeit des „Schwarzfahrens“ damit abgeschafft. Stattdessen wird ein neuer Tatbestand im Ordnungswidrigkeitengesetz geschaffen, der zum Beispiel so lauten könnte:
 
(1) Ordnungswidrig handelt, wer die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreihundert Euro geahndet werden.

Beschluss

Annahme

Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Parteivorstand, SPD-Mitglieder der Bundesregierung, SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Landtagsfraktion NRW