Titel Recht auf Schuldnerberatung vom Leistungsbezug entkoppeln, klare Kompetenzen schaffen und Beratungsstrukturen verbessern.
AntragstellerInnen OV Hemer
Veranstaltung(en) I/2019
Der Landesparteitag möge beschließen:
Recht auf Schuldnerberatung vom Leistungsbezug entkoppeln, klare Kompetenzen schaffen und Beratungsstrukturen verbessern.
- eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die für alle Ratsuchenden einen kostenlosen Zugang zur Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ermöglicht
- allen Überschuldeten einen möglichst flächendeckenden, schnellen und bedarfsgerechten Zugang zur Beratung zu ermöglichen
- die fehlende bzw. mangelnde Kompetenz- und Ressortzuweisung zu beheben und für klare Verantwortlichkeiten zu sorgen
- gemeinsam mit den Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherschutzorganisationen Qualitätsstandards für die Arbeit der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zu entwickeln
- eine Verständigung zwischen Bund und Ländern über Struktur, Qualität und Finanzierung der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Verantwortung der Kreditwirtschaft zu entwickeln. In diesem Sinne soll auch geprüft werden, inwieweit die Darlehensgeber und die Inkassounternehmen stärker an der Finanzierung der Schuldnerberatung beteiligt werden können. Dabei sollen neben der Möglichkeit von Verpflichtungen auf vertraglicher Basis auch gesetzliche Verpflichtungen der Kreditwirtschaft geprüft werden
- gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, wie die Prävention gegen Überschuldung verbessert werden kann. Insbesondere Möglichkeiten der Aufklärung über Überschuldungsrisiken und Unterstützungsmöglichkeiten überschuldeter Menschen in öffentlichen Medien sowie die Möglichkeiten effektiver Warnhinweise sollen geprüft werden
Beschluss
Annahme und Weiterleitung an Bundesparteitag