S-14

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Titel Rente 2.0

AntragstellerInnen AGSNRW

Veranstaltung(en) I/2019

Der Landesparteitag möge beschließen:

Rente 2.0

Das Rentenkonzept „Rente 2.0” und die dazugehörige Erweiterung „nachhaltiges Rentenniveau“ als neues künftiges Rentensystem in Deutschland zu etablieren.
 


  1. Die gesetzliche Rentenversicherung soll bis 2025 einem Paradigmenwechsel unterworfen werden, um so künftige Auswirkungen eines immer weiter zunehmenden Kapitalismus und der Digitalisierung von Vornherein zu minimieren.


 

  1. Für eine künftige steuerfreie Mindestrente von insgesamt 1.200€ zzgl. weiteren bedarfsorientierten Mietzuschlägen, soll eine neue Finanzierung unabhängig von den Beiträgen etabliert werden. Weiterhin soll die gesetzliche Pflegeversicherung mit dieser neuen übergreifenden Brückenfinanzierung nachhaltig und dauerhaft finanziell gestärkt werden, um so Rentenanwartschaften und die private Vorsorge der Versicherten zu schützen und Steuerzahler*innen zu entlasten.


 

  1. Zur nachhaltigen Finanzierung eines signifikant höheren Rentenniveaus, soll ab 2021 eine weitere Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung etabliert werden, sodass sich künftig alle Einkommen an der Solidargemeinschaft beteiligen, wobei höhere Einkommen wegen des Langlebigkeitsrisikos einer prozentual degressiven Anrechnung auf die Rentenanwartschaften unterworfen werden.


 

  1. Junge Beamtenanwärter*innen und alle Politiker*innen sollen ab 2021 in das Rentensystem überführt werden.


 

  1. Wenn Rentner*innen wieder ausreichend am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, bzw. nach 40 Jahren Arbeit eine dem Lohn angemessenes Rentenniveau erreicht ist, sind beitragsfreie Elemente wie die Mütterrente und die Erwerbsminderungsrente in neuen sozialen Strukturen zu etablieren, um die GRV finanziell noch weiter zu entlasten.

Beschluss

Erledigt durch Annahme L-02 in Fassung der Antragskommission