Titel Rückkehrrecht auf den Arbeitsplatz nach Beendigung von Land- und Bundestagsmandaten für abhängig Erwerbstätige/ArbeitnehmerInnen
AntragstellerInnen UB Leverkusen
Veranstaltung(en) I/2018
Überweisen an SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Landtagsfraktion NRW, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales der SPD-Landtagsfraktion NRW
Der Landesparteitag möge beschließen:
Rückkehrrecht auf den Arbeitsplatz nach Beendigung von Land- und Bundestagsmandaten für abhängig Erwerbstätige/ArbeitnehmerInnen
ArbeitnehmerInnen sowie abhängige Erwerbstätige (ohne Entgelt) müssen für die Dauer eines Mandates im Land- bzw. Bundestag den Anspruch auf Freistellung ihres Arbeitsverhältnisses haben.
Endet das Mandat im Land- oder Bundestag, so muss gesetzlich gewährleistet werden, dass MandatsträgerInnen ein Rückkehrrecht auf ihren vorherigen Arbeitsplatz haben. Hierbei ist auf die gleichen Bedingungen wie Qualifikation, Bezahlung, Arbeitsort und -zeit zu achten. Die Tatsache sich gesellschaftspolitisch zu engagieren, darf zu keinen finanziellen Nachteilen wie Arbeitslosigkeit bzw. Degradierungen führen. Die SPD möge sich dafür einsetzen, dass gerechte Zugangsvoraussetzungen für alle politischen Spitzenämter geschaffen werden. Politische Gremien sollten den Querschnitt der Gesellschaft wiederspiegeln.
Beschluss
Annahme
Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Landtagsfraktion NRW, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, und Soziales der SPD-Landtagsfraktion NRW