Sä-01

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Titel Satzungsänderung Anzahl stellvertretende Landesvorsitzende

AntragstellerInnen Landesvorstand der NRWSPD

Veranstaltung(en) I/2018

Überweisen an Jochen Schmidt

Der Landesparteitag möge beschließen:

Satzungsänderung Anzahl stellvertretende Landesvorsitzende

Die Satzung der NRWSPD wird geändert. Die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden wird von bisher vier auf zukünftig fünf erhöht. Einer der fünf stellvertretenden Vorsitzenden wird von den NRW Jusos vorgeschlagen.
 


  • 9 (1) der Satzung der NRWSPD wird daher wie folgt geändert:


Der Landesvorstand leitet den Landesverband. Er besteht aus dem/der Vorsitzenden, fünf stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Generalsekretär/in, dem/der Schatzmeister/in sowie bis zu 30 Beisitzer/innen. Die NRW Jusos sind für eine/n der fünf stellvertretenden Vorsitzenden vorschlagsberechtigt.
 
Begründung 
Ein Ergebnis des bisherigen Erneuerungsprozesses der NRWSPD ist, dass sich die Zusammensetzung des Landesvorstandes verändern muss und möglichst alle Ebenen auch im engeren Landesvorstand vertreten sein sollen. Mit dieser Satzungsänderung wird sichergestellt, dass der Landesvorstand in der Spitze jünger wird und dies auch in Zukunft bleibt und unsere Jugendorganisation Mitverantwortung an der Parteispitze übertragen bekommt.

Beschluss

Annahme in der Fassung der Antragskommission

Überwiesen am 09.07.2018 an: Jochen Schmidt, Abteilungsleiter NRWSPD