Titel Sitzverteilung in den Kommunalen Räten und Kreistagen nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren
AntragstellerInnen OV Troisdorf (UB Rhein-Sieg-Kreis)
Veranstaltung(en) I/2018
Überweisen an SPD-Landtagsfraktion NRW
Der Landesparteitag möge beschließen:
Sitzverteilung in den Kommunalen Räten und Kreistagen nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren
Der Landesparteitag beschließt, dass die Landtagsfraktion auf Grundlage des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes ((BAG 22.11.2017, 7 ABR 35/16), eine parlamentarische Initiative ergreift, dass die Sitzverteilung in den Kommunalen Räten und Kreistagen künftig nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren erfolgt. In seinem Urteil hat das BAG festgestellt, dass auch der Schutz von Mehrheiten schützenswert ist und eine Auszählung nach d´Hondt nicht gegen die Verfassung verstößt.
Beschluss
Überweisung an: SPD-Landtagsfraktion NRW
Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Landtagsfraktion NRW