Ar-11

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Titel Strukturprogramme und bessere Mitbestimmung für Transformation schaffen!

AntragstellerInnen STV Lüdenscheid/ UB Märkischer Kreis

Veranstaltung(en) I/2019

Der Landesparteitag möge beschließen:

Strukturprogramme und bessere Mitbestimmung für Transformation schaffen!

Ergänze Zeile 708 nach dem Wort "ermöglichen":
Die konkrete Beantwortung von Strukturwandel-Fragen ist nicht nur für Ballungszentren oder zum Beispiel das rheinische Revier hoch relevant. Darauf können wir nicht mit einem Blick zurück reagieren, sondern mit einer mutigen Investitionsstrategie sowie gesetzlichen Impulsen zur Durchsetzung eines Rechts auf Arbeit, eines Anspruches auf Aus- und Weiterbildung und einer Stärkung von betrieblicher Mitbestimmung.
 
Ergänze Zeile 956 am Ende:
Konkret setzen wir auf die Förderung in Investitionen von Ausbildungswerkstätten, die Ergänzung der Funktionen von Berufskollegs für berufliche Weiterbildung und die Schaffung von kommunalen Beratungsstellen für die Aus- und Weiterbildung vor Ort. Wir brauchen einen Anspruch auf Weiterbildung für Fachkräfte, deren Tätigkeiten durch Transformationsprozesse verdrängt werden könnten. Damit soll auch ein mögliches Rückkehrrecht in den Betrieb nach der Weiterbildung verbunden werden. Die Einführung eines Chancen- und Bildungskontos bleibt der richtige Ansatz, um den Anspruch auf Weiterbildung zu verstärken. Außerdem brauchen wir die Schaffung einheitlicher Standards für die berufliche Aus- und Weiterbildung.
 
In Zeile 1192 neue Spiegelstriche einfügen:


  • Die Bereitstellung von Mitteln für die örtliche Wirtschaftsförderung, die für die Entstehung neuer wirtschaftlicher Schwerpunkte oder die Herstellung neuer Produkte Anreize schaffen soll. Ferner sollen Kommunen und örtliche Wirtschaftsförderung zusätzliche Unterstützung erhalten, um Gewerbe anzusiedeln, das sich zu einer Bewirtschaftung von Gewerbeflächen verpflichtet, die möglichst klimaschonend sein soll (Beispiele: Energetische Maßnahmen, möglichst autarke Versorgung). Jede Region soll die Möglichkeit erhalten, vorausschauend eine neue Strukturpolitik für die jeweilige wirtschaftliche Infrastruktur definieren zu können.

  • Die Unterstützung von Technologietransfer für Unternehmen ohne eigene Forschungsabteilungen. Hochschulen sollen für die regionale Bündelung von Technologie- und Forschungsarbeit zusätzliche Mittel erhalten.

  • Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaften, die den erforderlichen Wandel in forschungs- und/oder finanzschwachen – auch gegebenenfalls mit Beteiligung des Staates oder regionaler Wirtschaftsförderungsgesellschaften – Unternehmen erleichtern sollen. Die Förderung kann beispielsweise die Forschungsberatung, eine rechtliche Vereinfachung zur Bildung von „Wissensgenossenschaften“ oder die steuerliche Bevorteilung von Investitionen in solche Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaften beinhalten.


 

Beschluss

Erledigt  durch Annahme von L-01 in Fassung Antragskommission