Titel Vereinbarkeit von Familie und kommunalem Mandat
AntragstellerInnen UB Solingen
Veranstaltung(en) I/2019
Überweisen an SPD-Landtagsfraktion NRW
Der Landesparteitag möge beschließen:
Vereinbarkeit von Familie und kommunalem Mandat
Die Landtagsfraktion wird beauftragt, einen Antrag zur Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes einzubringen, um die Vereinbarkeit von Familie und Kommunalen Mandat zu realisieren.
Konkret soll geändert werden:
- Beantragt ein Mitglied in einem kommunalen Parlament innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfrist Urlaub, ist dieser zu gewähren.
- Zum Zwecke der Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen kann der (Ober)Bürgermeister kommunale Mandatsträger auf Antrag für längstens sechs Monate für die Fraktions-, Ausschuss-, Plenar- und sonstigen mit der Ausübung des Mandats zusammenhängenden Sitzungen beurlauben.
- Weiterhin soll eine flankierende Regelung ergänzt werden, die auch bei physischer Abwesenheit eine Abstimmungsmöglichkeit für den abwesenden kommunalen Mandatsträger oder dessen Fraktion vorsieht oder im Sinne des Pairings gewährleistet.
Beschluss
Überweisung an SPD-Landtagsfraktion NRW
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Landtagsfraktion NRW