IR-06

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Titel Vereinbarkeit von Familie und kommunalem Mandat

AntragstellerInnen UB Solingen

Veranstaltung(en) I/2019

Überweisen an SPD-Landtagsfraktion NRW

Der Landesparteitag möge beschließen:

Vereinbarkeit von Familie und kommunalem Mandat

Die Landtagsfraktion wird beauftragt, einen Antrag zur Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes einzubringen, um die Vereinbarkeit von Familie und Kommunalen Mandat zu realisieren.
 
Konkret soll geändert werden:
 


  • Beantragt ein Mitglied in einem kommunalen Parlament innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfrist Urlaub, ist dieser zu gewähren.


 

  • Zum Zwecke der Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen kann der (Ober)Bürgermeister kommunale Mandatsträger auf Antrag für längstens sechs Monate für die Fraktions-, Ausschuss-, Plenar- und sonstigen mit der Ausübung des Mandats zusammenhängenden Sitzungen beurlauben.


 

  • Weiterhin soll eine flankierende Regelung ergänzt werden, die auch bei physischer Abwesenheit eine Abstimmungsmöglichkeit für den abwesenden kommunalen Mandatsträger oder dessen Fraktion vorsieht oder im Sinne des Pairings gewährleistet.


 

Beschluss

Überweisung an SPD-Landtagsfraktion NRW

Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Landtagsfraktion NRW