Ergänze in Zeile 2466:
Hierbei berücksichtigen wir, dass für Menschen mit besonderen Bedarfen weiterhin eine analoge Nutzung erhalten bleibt.
Begründung:
Nicht alle Menschen sind in der Lage oder bereit, digitale Zugangswege zu nutzen. Entsprechend gilt es auch deren Belange weiterhin zu berücksichtigen.
Empfehlung der Antragskommission:
Übernommen in geänderter Form in Neufassung der Antragskommission zu L-01 REGIERUNGSPROGRAMM
Version der Antragskommission:
Übernahme in folgender Fassung:
Dabei werden wir berücksichtigen, dass nicht alle Menschen digitale Angebote nutzen können oder wollen.
