Ersetze in Zeile 3737 „Kommunale Senior*innenvetretungen und “ durch:
Wir werden das Prinzip der kommunalen Senior*innenvetretungen verpflichtend in die Gemeindeordnung NRW aufnehmen und …“
In vielen nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden leisten die lokalen
Seniorenvertretungen einen bedeutsamen Beitrag zum sozialen Miteinander und zur
Steigerung der kommunalen Lebensqualität.
Die Seniorinnen und Senioren setzen sich für die Interessen ihrer älteren
Mitmenschen ein, z. B. in Fragen der kommunalen Nahversorgung, von Mobilität oder der Barrierefreiheit im Alltag.
Gemeinderäte und Verwaltungen greifen gerne und regelmäßig auf die Hilfe der
Beiräte zurück und werden z. B. beratend in den Fachausschüssen durch diese unterstützt.
Die SPD befürwortet die Beteiligung möglichst vieler gesellschaftlicher Gruppen am politischen Entscheidungsprozess in unseren Kommunen – z. B. über Integrationsräte, Kinder- und Jugendparlamente oder eben die Seniorenvertretungen.
Dass sich Menschen im Ruhestand nicht komplett zurücklehnen, sondern sich
ehrenamtlich engagieren ist absolut vorbildlich – auch für nachfolgende
Generationen. Ihr Wirken verdient Achtung und wird überdies zunehmend wichtiger:
Schon heute stellen Seniorinnen und Senioren vielerorts die größte
Bevölkerungsgruppe dar.
Dennoch gibt es Seniorenvertretungen bei Weitem nicht in allen nordrhein-
westfälischen Kommunen, was die politische Beteiligung von älteren Mitbürger*innen
in diesen Städten erschwert.
Daher sind Seniorenvertretungen in Form von verpflichtend von den Gemeinden einzurichtenden Kommunalen Beiräten in die Gemeindeordnung NRW aufzunehmen.
