Ersetze Zeilen 323-328 durch:
So schaffen wir es, dass Nordrhein-Westfalen das Ziel erreicht, mindestens zwei Prozent der Landesfläche für Windstrom bereitzustellen, sei es in Wirtschaftswäldern oder durch Aufhebung der derzeitigen starren Abstandsflächen.
Mit diesem Antrag wird ein Widerspruch zwischen dem Koalitionsvertrag der AMPEL und dem Wahl-/Regierungsprogramm gelöst.
Im Koalitionsvertrag der AMPEL ist ab Zeile 1841 formuliert:
„Für die Windenergie an Land sollen zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden. Die nähere Ausgestaltung des Flächenziels erfolgt im Baugesetzbuch. Wir stärken den Bund-Länder-Kooperationsausschuss.“
Im Wahl-/Regierungsprogramm ist aber nur formuliert: „… angemessenen Beitrag zu den bundesweit angestrebten zwei Prozent des Bundesgebietes …“ Das widerspricht dem AMPEL-Papier, die zwei Prozent sind in jedem Land gefordert.
Erledigt durch L-01 Zeile 308 – Zeile 323