Ä-463 zum L-01

Ersetze in Zeile 463f:

 

Kirchen und Religionsgemeinschaften“.  durch „Kirchen, Weltanschauungsgemeinschaften und Organisationen der Religionsfreien und Säkularen“.

Begründung:

 

Aufgrund des zunehmende Mitglieder- und Bedeutungsverlustes der christlichen Kirchen in NRW kann es kein Alleinvertretungsrecht religiöser Gruppen in der Programmdiskussion geben.  Säkulare Organisationen müssen ebenfalls beitragen können. Deren Beiträge können für viele Politikfeldern wie z.B. der grundgesetzlich vorgegebenen Trennung von Kirche und Staat  auch in NRW von großer Bedeutung sein.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung