- Jede einzelne Person und jede Familie hat das Recht, von einem einzigen Einkommen existieren und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
- Niemand fällt bei Verlust eines Arbeitsplatzes, Krankheit, Berufsunfähigkeit, Pflege oder Rente in ein finanzielles Loch. Die Absicherung wird steuerfinanziert.
- Jeder beteiligt sich nach seiner persönlichen Steuerkraft an der Absicherung der Bürgerinnen und Bürger gegen finanziellen Absturz.
- Die Höhe des Einkommens sollen überbetriebliche Tarifparteien vereinbaren.
- Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, sich einem überbetrieblichen Tarifvertrag anzuschließen.
- Gelten keine überbetrieblichen Tarifverträge, werden bestehende überbetriebliche Tarifverträge durch den Bundestag als allgemeinverbindlich erklärt.
- Jeder Arbeitnehmer muss sich einer überbetrieblichen Arbeitnehmervertretung anschließen.
- Beiträge zu Gewerkschaften werden zu 50% steuerlich absetzbar
- Jeder Bürger ist pflegeversichert, krankenversichert, arbeitslosenversichert, rentenversichert. Die Sozialversicherungen sind steuerfinanziert.
- Absicherung der Berufsunfähigkeit wird als Sozialversicherung anerkannt und steuerfinanziert.
- Geschäftsführer oder Vorstände von Unternehmen haften persönlich für Managemententscheidungen.
- Geschäftsführer oder Vorstände von Unternehmen haben maximal das 20fache Jahreseinkommen des niedrigsten im Unternehmen gezahlten Einkommens.
- Hat ein Bürger keine Arbeit und kein Einkommen, so erhält er ein steuerfinanziertes Grundeinkommen. Dafür werden Sozialhilfe, Hartz IV, … abgeschafft.
- Schwarzarbeit wird für den Auftragnehmer straffrei, nicht aber für den Auftraggeber.
- Nach 40 Jahren Arbeit steht einem Arbeitnehmer eine Grundrente zu. Ein Weiterarbeiten ist bis zum Alter von 70 Jahren möglich. Darüber entscheidet alleine der Arbeitnehmer.
- Rentenanrechnungszeiten unter 40 Jahren führen zu anteiligen Rentenansprüchen.
- Bei Einsatz von Sub-Unternehmen haftet der Unternehmer als Auftraggeber für die Einhaltung aller Arbeitnehmerrechte. Sub-Unternehmer, deren Arbeitnehmer in Deutschland tätig sind, zahlen in Deutschland Steuern. Auch hier haftet der Unternehmer als Auftraggeber für die Steuerschuld des Sub-Unternehmens
- Steuerpflichtig sind alle Einkommensarten, auch die Gewinne aus Finanztransaktionen.
- Aufstocken ist verboten. Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass Arbeitnehmer nicht aufstocken müssen.
- Der Gesetzgeber oder die Tarifparteien sorgen dafür, dass Niedriglohnsektoren entsprechend der oben genannten Punkte angepasst wird. Es wird ein auskömmlicher Mindestlohn definiert, an dem sich jeder Arbeitnehmer orientierten muss.
- Eine erste qualifizierende Ausbildung ist kostenlos (Ausbildung, Studium, …) Hiermit ist eine echte Kostenfreiheit gemeint. Bücher, Klassenfahrten, Papiergeld stellen die, für die Bildung Verantwortlichen (Kommune, Land, Unternehmen, …)
- Für den Übergang wird der Mindestlohn auf einen Wert von anfangs 12 € festgelegt. Er steigt automatisch parallel zur Entwicklung der Einkommen der Mitglieder des Bundestages.
- Einkommen wird ab dem ersten € besteuert, um eine Sozialversicherungabsicherung sicherzustellen.
- Neu festgelegt wird das Einkommen für geringfügige Beschäftigung. Ziel muss es sein, diese Beschäftigungen in eine sozialversicherungsabgesichterte Beschäftigung zu überführen.
- Eine sachgrundlose Befristung wird verboten.
Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung und teilweise erledigt durch Annahme von L-01 in Fassung Antragskommission