Ä-150 f. zum L-06

Ergänze nach Zeile 163 f.:

„Notwendig ist es daher, die staatliche Ausgaben und Investitionen zukünftig auch räumlich gerechter zu teilen. Der politische Leitsatz „Ungleiches ungleich behandeln“ muss durchgehende Maxime staatlicher Ausgabenpolitik werden. Erforderlich ist eine indikatorengestützte Regionalisierung vieler staatlicher Investitionshilfen, die sich stärker als bisher an räumlichen Ungleichgewichten orientieren muss. Denn wirtschafts- und verwaltungsstarke Kommunen (vorwiegend) im Süden Deutschlands haben sehr oft beim Wettlauf um Investitionsprogramme des Bundes und der Länder Vorteile, weil sie die erforderlichen Eigenanteile leisten und Kapazitäten haben, um die bereitstehenden Investitionsmittel auch sofort umsetzen können.“

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Ablehnung