Ä-159 zum L-03

1. Einfügen ab Zeile 159:

Für die Finanzverwaltungen der Bundesländer soll auf gleiche Standards bei Personalstärke und Ausstattung hingewirkt werden und der Zoll muss bundesweit noch stärker mit Personal ausgestattet werden.

 

2. Einfügen ab Zeile 217:

Zur Förderung des privaten Wohnungsbaus und Wohnungserhalts sollen Immobilien mit überwiegend vorhandenen oder geplanten Wohnungen von der Vermögenssteuer, bis zu einer festzulegenden Höhe, befreit werden.

 

Begründung:

zu 1.:

Durch unterschiedliche Personalstärken und Ausstattungen der Finanzverwaltungen sind der öffentlichen Hand im großen Maße Steuern und Abgaben vorenthalten worden. Diese Vergehen konnten nicht in allen Bundes-ländern, aber auch vom Zoll nicht im erforderlichen Umfang verfolgt werden. Das führt nicht zur Steuergerechtigkeit sondern im Gegenteil zur Steuergerechtigkeit bei allen die eine Lohnsteuerkarte haben.

 

zu 2.:

Die vorhandene Not an bezahlbaren Wohnungen erfordert, dass der Bau von Wohnungen mit, für alle Bevölkerungsschichten, bezahlbarem Wohnraum massiv und nachhaltig gefördert wird. Alle Maßnahmen, die die Mieten in die Höhe treiben – wie höhere Steuern im Wohnungsbau – werden nicht unbedingt mehr Wohnraum schaffen und sind deshalb kontraproduktiv.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Annahme von L-03-10, Punkt 2./ Ablehnung
Version der Antragskommission:

Zu 1.:

Erledigt durch Annahme von L-03-10, Punkt 2.

 

Zu 2.:

Ablehnung