Ä-n.b. zum L-05

Der außerordentliche Landesparteitag der NRWSPD am 21.09.2019 beschließt folgende Kapitel/Absätze in den Antrag L-05 einzufügen:

 

Gemeinwohlorientierung vor Renditeorientierung

Das Ziel lautet: Die Bürgerinnen und Bürger in NRW sollen maximal 30 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Mieten nach einem mittleren oder regionalen Mitpreis-spiegel aufwenden müssen! Die Ausdehnung des Gesetzes zur Stärkung des Wohn-geldes (s. Wohngeldstärkungsgesetz – WoGStärkG – Entwurf) könnte hier Anwendung finden.

Um dieses Ziel langfristig zu erreichen muss die Wohnungspolitik in den Kommunen, im Land und im Bund konsequent umsteuern und den sozialen Wohnungsbau fördern und ausbauen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes fehlen z.B. in NRW annähernd 200.000 Wohnungen, insbesondere preis- und belegungsgebundener Wohnraum. Eine beachtliche Zahl von Privathaushalten in NRW erfüllen die Voraussetzungen für einen „Wohnberechtigungsschein“ ohne Aussicht auf eine dazu passende Wohnung.

Zur Erreichung des genannten Zieles gehört neben den Stadtentwicklungs- und Bo-dennutzungsplänen eine Erneuerung der Mietpreisbremse, also eine umfangreiche Änderung der Rahmenbedingungen für eine zukünftige Wohnungspolitik.
Ebenso wird eine Änderung an Bauvorschriften (LBO) gefordert, die für barrierefreie Wohnungen sorgen soll. (mögliche Lösung: Genehmigung von Neubauten mit 6 und mehr Parteien, müssen min. eine barrierefreie Wohnung mit ebenfalls barrierefreiem Eingang vorsehen).

Eine staatliche Förderung ist vorrangig auf Mietwohnraum auszurichten und eine dauerhafte Bindung der sozialverträglichen Mieten vorzusehen. Vorrang für kom-
munalen Wohnungsbau, Errichtung einer neuen Landeswohnungsbaugenossenschaft (LWG) und die Förderung kommunaler Wohnungsbaugenossenschaften in NRW. Die Quoten für den Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau müssen deutlich angehoben werden.
Gefordert wird ein kommunales Eingriffsrecht zur Verhinderung des Vorkaufrechts durch Übertragung von Gesellschaftsanteilen, „share-deals“ und der damit verbun-denen Grundsteuerbefreiung.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Ablehnung