Ä-779 zum L-04

Ergänze auf Seite 78 in Zeile 779:

  • Die Segregation durch Privatschulen verhindern.
Begründung:

Unser Grundgesetz eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft. Dies sollte verhindern, dass das Bildungssystem erneut zur Indoktrination genutzt werden kann. Gleichzeitig steht dort  „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern“ (Art. 7) solle  nicht gefördert werden.

 

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt einen stärker werdenden Anteil von Privatschulen. Neben Schulen, die durch ihr alternatives Konzept die Schullandschaft bereichern, entstehen aber auch immer mehr Schulen, die in der Realität zu einer Absonderung wohlhabender Familien führt, auch wenn sie theoretisch offen für alle ist.

 

Oftmals ergeben sich Probleme für die gesamte Schullandschaft vor Ort, weil Angebote an anderen Schulen durch eine Verringerung der Schülerzahlen für die verbleibenden Schüler*innen, gestrichen werden müssen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Ergänze auf Seite 78 in Zeile 779 in der Fassung der Antragskommission:

  • dafür sorgen, dass öffentliche Schulen genau so gut ausgestattet sind wie Schulen in privater Trägerschaft. Wir wollen, dass Schulen in privater Trägerschaft die Ausnahme bleiben.
Beschluss: Annahme in Fassung der Antragskommission