Streichung des letzten Satzes des Antrags:
„Wir fordern daher, unseren Antrag zumindest als eine in die Zukunft weisende Ergänzung des Leitantrags L-02 zu behandeln.“
Begründung:
S-11 sollte unabhängig vom Leitantrag L-02 behandelt werden:
Zum Ersten ist er in seinem Konzept wesentlich weitergehender als der Leitantrag, zum Zweiten sehr viel genereller und drittens als Basis einer wichtigen Grundsatzdiskussion in der Landes- und Bundespartei gedacht.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme von S-11 mit geändertem Votum