Ä-157 ff. zum L-02

1. Ergänze in Z. 157 nach „unten ab.“:

„Bis zur Anhebung des Mindestlohns auf 12 € fordern wir eine Mindestbemessungsgrundlage für Rentenbeiträge. Arbeitgeber*innen sollen dazu verpflichtet werden, bei Niedriglöhnen die Beiträge zur Rentenversicherung in dem Umfang aufstocken zu müssen, dass bei langjähriger Vollzeitbeschäftigung (35 Jahre) ein Anspruch auf eine armutsfeste Rente erworben wird. Damit setzen wir für die Übergangsphase einen Anreiz, bessere Löhne zu zahlen, da in diesem Fall die Beiträge wieder paritätisch geleistet würden.“

 

2. Ersetze Z. 220 ab „Die“ bis Z. 221 „sein“ durch:

„Die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung muss Ergebnis der aktuellen Regierungsbeteiligung sein.“

 

3. Ergänze in Z. 295 nach „Rentenanpassungsformel“:

„insbesondere im Hinblick auf die Streichung möglicher Dämpfungsfaktoren“

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung/ Annahme
Version der Antragskommission:

Zu 1.:

Ablehnung

 

Zu 2.:

Annahme

 

Zu 3.:

Ablehnung

Beschluss: Ablehnung/Annahme