1) Einfügen in Zeile 14 ff. nach „und Politik dar“:
Eine wesentliche Säule unseres Sozialstaatsmodels sind die Gewerkschaften. Mit ihrer Tarifpolitik sorgen sie dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Sie sorgen aber auch für ein Funktionieren der Sozialversicherungssysteme. Jede Erhöhung der tariflichen Einkommen bedeutet Mehreinnahmen für die Sozialversicherungen. Z.B. fließen bei 75€ monatlicher Einkommenserhöhung rund 30€ (Hälfte AN / Hälfte AG) zusätzlich in die Sozialversicherungssysteme (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung). Gewerkschaften haben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihren Branchen Tarifverträge über eine zusätzliche tarifliche Alterssicherung abgeschlossen. Z.B. im Baugewerbe oder in der Ernährungsindustrie. In Betrieben mit Betriebs- oder Personalräten gibt es häufig zusätzlich eine betriebliche Altersvorsorge. Schon deshalb haben Gewerkschaften ein legitimes Interesse an der weiteren Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme beteiligt zu sein. Die Stärkung der Selbstverwaltung in den Sozialversicherungssystemen muss zu einem Leitbild politischen Handelns werden.
Und einfügen in Zeile 15 nach „Alt und Jung“:
Sie ist Teil des gesellschaftlichen Verteilungskampfes.
2) Einfügen in Zeile 24, nach „Rechnung trägt“:
Deshalb bleibt es Ziel sozialdemokratischer Politik, dass das Recht auf gute Arbeit für alle Menschen verwirklicht wird.
Die gesetzliche Rentenversicherung hat sich bis heute selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bewährt. Für mehr als 25 Mio. Menschen in Deutschland ist sie die wichtigste Säule der Sicherung im Alter, im Invaliditätsfall, bei Tod eines Ehegatten, eines Elternteils oder eines Lebenspartners. Mehr als 20 Mio. Menschen haben am 31.12.2018 eine Altersrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen.
Private kapitalgedeckte Vorsorge kann die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung keinesfalls ersetzen. Deshalb lehnt die SPD diese Systeme mit Entschiedenheit ab. Notwendig stattdessen ist eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung, um künftigen Herausforderungen begegnen zu können. Zusätzliche Leistungen müssen über eine Ausweitung des Kreises der BeitragszahlerInnen und gegebenenfalls aus Mitteln des Bundeshaushalts aus Steuermitteln finanziert werden. Eine Umverteilung aus Beiträgen der BeitragszahlerInnen darf nicht stattfinden. Es muss sichergestellt sein, dass Renten jährlich mindestens um die Preissteigerungsrate angehoben werden und Rentnerinnen und Rentner genauso an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben, wie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
3) Einfügen Zeile 44 nach „Bedürftigkeitsprüfung“:
Eine Anrechnung von tariflicher und/oder betrieblicher zusätzlicher Vorsorge findet nicht statt.
4) Einfügen Zeile 45 neuer Punkt 4), dementsprechend rücken alle anderen Punkte eins nach hinten:
4) Der Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung für Nichttarifgebundene Arbeitgeber wird um mindestens 5 Prozentpunkte angehoben, wenn der gezahlte Stundenlohn nicht mindestens 60% des medianen Stundenlohnes beträgt. Die erworbenen Entgeltpunkte des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin sind entsprechend anzupassen.
5) Zeile 62-64, ersetze „und an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wird durch“:
entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung angehoben wird.
6) Zeile 90-91, ersetze „von Arbeitslosigkeit“ durch „des Bezugs von Arbeitslosengeld I.“
7) Zeile 91, ergänze nach „Erwerbsminderung“:
sowie der medizinischen Rehabilitation. Ebenso werden von der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht und Renten wegen Todes an Hinterbliebene gezahlt. Private Vorsorge kann das nicht leisten. Tarifliche und/oder betriebliche zusätzliche Vorsorge hat ergänzenden Charakter,
8) Zeile 124: Ergänze nach „sowie“:
lange
9) Zeile 126-127, ersetze „Das wird die Rentenversicherung auch in Zukunft nur teilweise ausgleichen können“ durch:
Das kann die gesetzliche Rentenversicherung aus Mitteln der Beitragszahler nicht ausgleichen.
10) Zeile 151-152, Ersetze: Damit haben wir Millionen Menschen aus dem Niedriglohnsektor geholt. Durch : Damit haben wir für Millionen Menschen Dumpinglöhne abgeschafft….
11) Zeile 157-158, Ersetze „daneben“ durch:
Vorrangig
12) Zeile 305, einfügen vor „Wer“:
Zum einen hat die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahren in Deutschland lediglich zu einer Anhebung des tatsächlichen durchschnittlichen Renteneintrittsalters zwischen 2015 und 2018 von 64,0 Jahren auf 64,1 Jahren geführt. Zum anderen mussten alleine 2018 von den insgesamt 784.359 Neu-RentnerInnen 179.798 (22,9%) zum Teil deutliche Rentenabschläge hinnehmen, obwohl sie oft mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen konnten.
13) Zeile 394, einfügen nach die:
tarifliche bzw. die
Zu 1):
Ablehnung
Zu 2):
Annahme in Fassung der Antragskommission:
Deshalb bleibt es Ziel sozialdemokratischer Politik, dass das Recht auf gute Arbeit für alle Menschen verwirklicht wird.
Die gesetzliche Rentenversicherung hat sich bis heute selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bewährt. Für mehr als 25 Mio. Menschen in Deutschland ist sie die wichtigste Säule der Sicherung im Alter, im Invaliditätsfall, bei Tod eines Ehegatten, eines Elternteils oder eines Lebenspartners. Mehr als 20 Mio. Menschen haben am 31.12.2018 eine Altersrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen.
Private kapitalgedeckte Vorsorge kann die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung keinesfalls ersetzen. Notwendig stattdessen ist eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung, um künftigen Herausforderungen begegnen zu können. Zusätzliche Leistungen müssen über eine Ausweitung des Kreises der BeitragszahlerInnen und gegebenenfalls aus Mitteln des Bundeshaushalts aus Steuermitteln finanziert werden. Eine Umverteilung aus Beiträgen der BeitragszahlerInnen darf nicht stattfinden. Es muss sichergestellt sein, dass Rentnerinnen und Rentner genauso an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben, wie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Zu 3):
Ablehnung
Zu 4):
Ablehnung
Zu 5) bis 11):
Annahme
Zu 12):
Ablehnung
Zu 13):
Ändern: einfügen nach „betriebliche Altersvorsorge“:
möglichst im Sozialpartnermodell