Ergänze in Zeile 415:
Wir werden die Kommunen in NRW anhalten innerhalb der nächsten drei Jahre einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, der ausgearbeitete Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und einen Zeitplan enthalten muss. Dieser umfasst drei Handlungsfelder, die abhängig von den örtlichen Rahmenbedingungen optimiert werden:
– Reduktion des Wärmebedarfs in Gebäuden
– erneuerbare Wärme- und Kälteversorgung mit thermischen Netzen
– mit erneuerbaren Energien betriebene Einzelheizungen
Dabei müssen alle verfügbaren technischen Lösungen einbezogen werden: Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasse, Klärgase, Abwärmequellen uvm. Dazu gehören auch stadtplanerische Maßnahmen wie Begrünung sowie eine langfristige Power2X Strategie für den Einsatz Grüner Gase.