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Wir werden darauf achten, dass bei internationalen Handelsverträgen der staatliche und kommunale Spielraum bei der Gestaltung der Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand sowie der Entscheidungsspielraum des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente zur regulatorischen Gestaltung, soweit öffentliche Interessen berührt sind, nicht durch administrative Handelsausschüsse eingeschränkt wird. Auch dürfen ausländische Unternehmen in ihren Klagerechten nicht besser gestellt werden als nationale Unternehmen. Internationale Handelsverträge müssen weniger entwickelten Ländern eine faire Entwicklungschance einräumen und wirksame, sanktionierbare Vorschriften zur Nachhaltigkeit und guten Arbeit enthalten.
