Ä-1868 ff. zum L-01

  1. Die Würde des Menschen ist unantastbar! Soziale Gerechtigkeit ist Bestandteil der Menschenwürde
  2. Zur Sicherung der Daseinsvorsorge erfolgt ein Backsourcing von Unternehmen mit kommunalen Aufgaben zurück in die Kommunen (Stadtwerke, …)
  3. Die SPD definiert in einer Expertenarbeitsgruppe, was zukünftig zu den staatlichen Aufgaben und somit zu den gemeinschaftlich zu steuernden Aufgaben gehört. Diese Aufgaben werden dann gegebenenfalls in staatliche bzw. kommunale Obhut zurück überführt.
  4. Gesellschaft funktioniert nur mit dem Ehrenamt, nicht durch Egoisten. Bund und Land fördern durch umfassende Programme vereinsgebundenes ehrenamtliches Engagement.
  5. Es wird ein gesellschaftlich verpflichtendes Jahr eingeführt (z. B. in den Bereichen Ökologie/Umweltschutz, Soziales, Feuerwehr, aber auch Polizei, Bundeswehr, …)
  6. ÖPNV ist Sozialpolitik. Deshalb wird der ÖPNV zukünftig kostenlos zur Verfügung gestellt und steuerfinanziert.
  7. Familieneinkommen ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Jeder hat das Recht auf ein auskömmliches Familieneinkommen.
  8. Krankenhäuser dürfen nicht als Aktiengesellschaft organisiert sein. Erwirtschaftete Ressourcen müssen wieder in die Gesundheitsförderung fließen, nicht an Dividendenjäger.
  9. Als eine neue Unternehmensform wird der „Gesellschaftlicher Verband“ gegründet. Diese Unternehmensform verpflichtet sich zu sozialer Verantwortung ohne Gewinnabsicht.
  10. Kommunen müssen entschuldet werden. Die Schuldenlast tragen die Länder. Die Tilgung tragen die Kommunen selbst. Kommunen verpflichten sich, keine neuen Schulden aufzubauen.
  11. Bei Umbrüchen (Krankheit, Pflege, Rente, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Unfall, …) erhalten alle BürgerInnen steuerfinanzierte Zuwendungen, die eine Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. Im Gegenzug sind sie dazu verpflichtet, die Gesellschaft nach bestem Können, Wissen und Gewissen zu stützen.
  12. Klimaschutz bedeutet Schutz der Gesellschaft.
Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung und teilweise erledigt durch Annahme von L-01 in Fassung Antragskommission
Beschluss: Ablehnung und teilweise erledigt durch Annahme von L-01 in Fassung Antragskommission