Ä-679 zum L-01

Füge ein in Zeile 679: 

 

Synergieeffekte wollen wir nutzen, wo es Sinn ergibt, aber auch übermäßiger Machtkonzentration entgegen wirken. Für den Landesvorstand gilt deshalb eine Funktionär*innenquote von 40%. Das bedeutet, dass maximal 40% der gewählten Vorstandsmitglieder zugleich auch ein Mandat in einem Parlament auf Landes-, Bundes- oder europäischer Ebene ausüben dürfen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung