Sä-22 Satzung der NRWSPD: § 15 (5) neu
AntragstellerInnen:
Landesvorstand
Der Landesparteitag möge beschließen:
Füge ein:
(5) Die Wahl von Nichtmitgliedern ist bei Kommunalwahlen zulässig, ebenso die Wahl von gemeinsamen Kandidatinnen und Kandidaten gemäß § 46d Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
This Antrag was published on Dienstag, 21. März 2023 at 14:00.