Sä-23 Satzung der NRWSPD: § 16 (1)
AntragstellerInnen:
Landesvorstand
Der Landesparteitag möge beschließen:
Streiche: Die Arbeitsgemeinschaften können in ihren Richtlinien, die vom Landesvorstand beschlossen werden, festlegen, dass Zwischenebenen entfallen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
This Antrag was published on Dienstag, 21. März 2023 at 14:01.