M-01 Stärkung des Ehrenamts und der Musikschaffenden – Kostenübernahme der Musiknutzung bei eintrittsfreien Bürger- und Stadtteilfesten

Status:
Annahme mit Änderungen

Bürger- und Stadtteilfeste sind ein integraler Bestandteil einer lebendigen Stadt- und Stadtteilgesellschaft und leisten in vielen Stadtquartieren einen unschätzbaren Beitrag für ein friedliches und soziales Miteinander.

 

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, mit der GEMA in Verhandlungen einzutreten, damit für Bürger- und Stadtteilfeste etc., für die kein Eintritt erhoben wird und bei denen der oder die Veranstalter bzw. die Veranstaltergemeinschaften als gemeinnützig anerkannt ist oder nicht in erster Linie kommerziell ausgerichtet sind, von der GEMA zu befreien.

 

Die Gebühren für die GEMA für die o.g. Veranstaltungen sollen vom Land getragen werden.

Begründung:

 

Durch einen Rahmenvertrag zwischen dem Land und der GEMA können alle Seiten gewinnen: der Verein, deren Ehrenamtliche von bürokratischem Aufwand entlastet werden, als auch die GEMA, die mehrere tausend Fälle weniger im Jahr bearbeiten muss. Diese „Zeit-Dividende“ kann das Land ausgleichen.

 

Die ehrenamtlich organisierten Bürger- und Stadtteilfeste sind so vielfältig wie unsere Gesellschaft selbst:

 

  • es gibt Bürger- oder Stadtteilfeste, die von Werberingen, Verkehrs- und Fördervereinen oder Händlerinitiativen getragen werden;
  • es gibt Bürger- und Stadtteilfeste, die auf Initiative von Stadtteilkonferenzen entstanden sind, als ein Instrument sozialer Quartiersplanung zur Vernetzung der Bürgerinnen und Bürger eines Stadtteils mit vor Ort ansässigen Vereinen, Verbänden, Einrichtungen und Religionsgemeinschaften – und damit „Nachbarschaftsfeste“ im wahrsten Sinne des Wortes sind;
  • und es gibt Sommerfeste von Vereinen, Verbänden und Einrichtungen, bei denen mit den Einnahmen die Anschaffung von Gegenständen für das Vereinsheim oder mit dessen Erlösen Ausflüge für Familien, Senioren und Kinder finanziert werden.

 

Wir freuen uns, dass im zweiten Sommer ohne Corona-bedingte Einschränkungen vielerorts die schon als traditionell zu bezeichnenden Bürger- und Nachbarschaftsfeste wieder stadtfinden können und auch stattfinden.

 

Die Jahre unter Corona bzw. die Einschränkungen, die während der Corona-Pandemie gegolten haben, haben vielerorts Spuren hinterlassen:

 

  • vielerorts sind bewährte Strukturen des Ehrenamtes schlicht und einfach zusammengebrochen;
  • viele Vereine, Verbände und Einrichtungen leiden unter den nicht vorhandenen Einnahmen und Spenden, die in den vergangenen Jahren nicht generiert werden konnten;
  • die Auflagen seitens der Kommunen für die Einhaltung von Hygienemaßnahmen, sowie für die Verkehrssicherungspflicht belasten und demotivieren vielerorts ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger und führen vielerorts zu Überlegungen, auch traditionelle Bürger- und Stadtteilfeste nicht mehr stattfinden zu lassen.

 

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind die Anwälte des Quartiers!

 

Unsere Stadtplanung war immer vom Leitgedanken der „kurzen Wege“ geprägt. Die Ansiedlung von Nahversorgungszentren, von Bildungseinrichtungen, von Grünflächen und Sportstätten sowie von soziokulturellen Einrichtungen gehörten und gehören für uns zum Leitbild von Quartieren, in denen Menschen gut und gerne leben!

 

Vielerorts haben sich Geschäfte aus den örtlichen Ladenzeilen zurückgezogen. Kirchengemeinden haben ihre Filialkirchen und ihre Gemeindezentren geschlossen. Die Idee der „Stadt in der Stadt“ ist unter Druck geraten.

 

Umso mehr benötigen jene, die vor Ort noch tätig sind, sämtliche Unterstützung, die die öffentliche Hand ihnen bieten kann.

 

Die Übernahme der GEMA-Gebühren für Bürger- & Stadtteilfeste und damit für Ereignisse, in denen Nachbarschaften zusammen kommen ist dabei weitaus mehr als ein symbolischer Akt:

 

  • es wertet die vor Ort ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und ihre Rolle für die Stadtgesellschaft enorm auf;
  • Die Übernahme der GEMA-Gebühren für kostenlos zugängliche Bürger- und Stadtteilfeste leistet einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und gegen soziale Exklusion, da sich nicht jede Bürgerin und nicht jeder Bürger kommerzielle Freizeitgestaltung leisten kann.
  • Bürger- und Stadtteilfeste stopfen Lücken, die aufgrund der weggebrochenen Nahversorgung und dem Rückzug von Einrichtungen der beiden großen Kirchen gerissen wurden.
  • Bürger- und Stadtteilfeste sind vielerorts der Kitt, der die Stadtteilgesellschaft zusammenhält.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in Fassung der Antragskommission und Überweisung an die Landtagsfraktion
Version der Antragskommission:

Ersetze die Überschrift durch:

 

Stärkung des Ehrenamts und der Musikschaffenden – Kostenübernahme der Musiknutzung bei eintrittsfreien Bürger- und Stadtteilfesten

 

Ersetze in Zeilen 6-7 „Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, mit der GEMA in Verhandlungen einzutreten,“ durch:

 

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich im Landtag für Verhandlungen mit der GEMA einzusetzen,

 

Füge ein in Zeile 16:

 

Ein Beispielmodell in Gestalt einer Pauschalregelung für gemeinnützige eingetragene Vereine findet bereits in Bayern Anwendung – unter Zufriedenheit der GEMA als Verwertungsgesellschaft der Nutzungsrechte der Urheber*innen.

 

Auf der einen Seite wollen wir mit dieser Entbürokratisierung das Ehrenamt durch Senkung von Kosten und administrativem Aufwand stärken. Auf der anderen Seite ist dies auch ein klares Signal an die Musikschaffenden: Mittels der Kostenübernahme (Pauschalvertrag mit der GEMA) gewährleistet die Landesregierung im Rahmen der definierten Veranstaltungen die angemessene Vergütung der Musikurheber*innen.

Beschluss: Annahme in Fassung der Antragskommission und Überweisung an die Landtagsfraktion
Text des Beschlusses:

Bürger- und Stadtteilfeste sind ein integraler Bestandteil einer lebendigen Stadt- und Stadtteilgesellschaft und leisten in vielen Stadtquartieren einen unschätzbaren Beitrag für ein friedliches und soziales Miteinander.

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich im Landtag für Verhandlungen mit der GEMA einzusetzen, damit für Bürger- und Stadtteilfeste etc., für die kein Eintritt erhoben wird und bei denen der oder die Veranstalter bzw. die Veranstaltergemeinschaften als gemeinnützig anerkannt ist oder nicht in erster Linie kommerziell ausgerichtet sind, von der GEMA zu befreien.

Die Gebühren für die GEMA für die o.g. Veranstaltungen sollen vom Land getragen werden.

Ein Beispielmodell in Gestalt einer Pauschalregelung für gemeinnützige eingetragene Vereine findet bereits in Bayern Anwendung – unter Zufriedenheit der GEMA als Verwertungsgesellschaft der Nutzungsrechte der Urheber*innen.

Auf der einen Seite wollen wir mit dieser Entbürokratisierung das Ehrenamt durch Senkung von Kosten und
administrativem Aufwand stärken. Auf der anderen Seite ist dies auch ein klares Signal an die Musikschaffenden: Mittels der Kostenübernahme (Pauschalvertrag mit der GEMA) gewährleistet die Landesregierung im Rahmen der definierten Veranstaltungen die angemessene Vergütung der Musikurheber*innen.

Beschluss-PDF: