Der Landesparteitag fordert die Landes-SPD NRW und die Landtagsfraktion der SPD im Landtag NRW auf, Regelungen durchzusetzen, dass Straßenbaubeiträge für Bürger (Anlieger) nicht mehr von diesen alleine zu tragen sind.
Gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Minden vom 25.04.2017 erhebt die Stadt Minden Beiträge von Anliegern für straßenbauliche Maßnahmen, § 1 i.V.m. § 4 der Satzung.
Die Anlieger der von Straßenbaumaßnahmen betroffenen Straßen haben keinerlei Mitwirkungs- und Mitspracherecht, was Art und Umfang der Straßenbaumaßnahmen betrifft. So wurden in der Vergangenheit Spielstraßen geplant und gebaut, bei denen ein völlig überzogener Aufwand getrieben wurde. Auch wurden in kleinen Nebenstraßen Geh- und Fahrwege geplant und gebaut, die mangels Verkehrsaufkommen nicht erforderlich waren. Die entstandenen Kosten wurden anteilmäßig gemäß der vorstehenden Satzung den Anliegern in Rechnung gestellt.
Hierdurch entstehen schnell Kostenbeiträge im fünfstelligen Bereich, die viele Anlieger zwingen, deswegen Finanzierungen durch Banken in Anspruch zu nehmen, wodurch weitere Kosten für die Anlieger entstehen.
Die Mehrheit der Bürger mit Grundeigentum ist nicht mehr gewillt, diese verordneten Baumaßnahmen hinzunehmen. Was auch derzeit laufende erfolgreiche Unterschriftenaktionen in Nordrhein-Westfalen zeigen. Das Landtag Nordrhein-Westfalen konnte sich im November 2018 zwar nicht dazu entschließen, die Straßenbaubeiträge abzuschaffen. Allerdings wird hier auch über Änderungen nachgedacht. So sollen voraussichtlich die Kommunen nicht mehr gezwungen werden, Straßenbaubeiträge zu erheben.
Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Berlin haben bereits die Straßenbaubeiträge abgeschafft.
Der Landesparteitag fordert die o.g. Gremien auf, hier eine Vorreiterrolle zu übernehmen und zu beschließen, dass der Kostenaufwand von den betroffenen Anliegern nicht mehr zu tragen ist.