K-02 Abschaffung der Straßen(ausbau)beiträge

  1. Die NRWSPD fordert die regierungstragenden Fraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag sowie die Landesregierung auf, im Rahmen eines gebotenen Gesetzgebungsverfahrens die aktuellen Regelungen in § 8 KAG NRW betreffend die Straßenausbaubeiträge dahin neu zu regeln, dass diese abgeschafft werden.

 

  1. Es ist für die Gemeinden und Städte des Landes NRW für die finanziellen Ausfälle eine entsprechende Kompensationsregelung zu schaffen, diese mit ausreichenden Haushaltsmitteln im Landeshaushalt zu unterlegen und zeitgleich mit der Abschaffung der Ausbaubeiträge in Kraft treten zu lassen.

 

Begründung:

Der Straßenausbaubeitrag (StrAB) ist als Kommunalabgabe in § 8 KAG NRW in Verbindung mit Satzungen der Städte und Gemeinden aktuell verbindlich als Einmalbetrag von den Grundstücks­eigentümern und Erbbauberechtigten zu erheben, die Anlieger einer Verkehrsanlage (Straßen, Wege, Plätze) sind, die durch nachträgliche Verbesserung, Erweiterung oder Erneuerung umgebaut werden. Nicht berührt von diesen Regelungen und unserem Antrag sind Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB), die bei der erstmaligen Errichtung der Verkehrsanlage anfallen.

 

Die konkrete Berechnung der StrABs unterliegt regelmäßig einem komplexen Rechenwerk nach den kommunalen Satzungen, das häufig von den betroffenen Anliegern als konkret ungerecht empfunden wird. Auch wird den Anliegern ein Ausgleich für einen „Vorteil“ abverlangt, der so von diesen nicht erkannt wird: das Grundstück ist tatsächlich auch nach der Maßnahme nicht besser betriebswirtschaft­lich zu nutzen oder zu verwerten; die Straße wird ausgebaut und nun quält den Anlieger mehr Ver­kehrslärm als zuvor.

Die Beiträge kann der private Grundstückseigentümer nicht als Werbungskosten gegenüber der Finanz­verwaltung geltend machen. Auch die in den Beiträgen enthaltenen Lohnkosten der Handwerker können nicht (mehr) als haushaltsnahe Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.

 

Die aktuell geltende Rechtslage muss dringend verbessert werden. Dabei scheiden aber sog. alternative Finanzierungen z.B. über die Grundsteuer aus. Denn die Belastung der Grundstückseigentümer durch die Grundsteuer B ist in vielen Kommunen heute bereits sehr hoch.

 

Nur halbherzig an das Problem heranzugehen mit sog. „wiederkehrenden Beiträgen“ – wie es in einigen anderen Bundesländern versucht wird – ist für NRW aber kein zukunftsfähiges Modell. Bei wiederkeh­renden Beiträgen werden alle jährlichen Investitionsaufwendungen für Verkehrsanlagen umgelegt auf ein bestimmtes Anrechnungsgebiet oder auf alle Grundstücke der Gemeinde. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Grundstück an der tatsächlich ausgebauten Straße liegt. Es zahlen also alle Eigentümer. Die Erfahrungen mit diesem Modell in den anderen Ländern zeigt aber einen schwerwiegenden Man­gel: durch hohen Verwaltungsaufwand steigen die Kosten (Beauftragung eines externen Büros, Ver­sendung von tausenden Bescheiden, etc.) derart, dass dies zu höheren Beiträgen führt.

 

Schließlich wäre es auch nicht zielführend, den Kommunen in NRW „nur“ eine Wahlfreiheit dazu ein­zuräumen, ob sie die StrABs bei ihren Bürgern geltend machen oder nicht. Denn eine echte Wahlfrei­heit setzt einen finanziellen Ausgleich aus Mitteln des Landes voraus! Ohne die StrABs und Kompensa­tion wäre eine weitere Anhebung der Steuerlast für alle Einwohner unvermeidlich. Das wäre wirt­schafts-, regional- und sozialpolitisch nicht vertretbar. Ohne Kompensation würden Kommunen in wirtschaftlich stärkeren Regionen gestärkt; Städte und Gemeinden in strukturschwächeren Gebieten würden im Wettbewerb um Gewerbe und Arbeitsplätze benachteiligt.

 

Wenn schon Kompensationsleistungen aus Mitteln des Landes unverzichtbar sind, können die StrABs auch insgesamt abgeschafft werden und die Finanzierung der Verkehrsanlagen aus Mitteln des Landes­haushaltes bestritten werden.

 

Es bleibt festzustellen:

  • Im ländlichen Bereich können Anlieger unverhältnismäßig hoch belastet werden.
  • Für Rentner und Familien, die zwar ein Eigenheim besitzen, aber mit geringen Renten oder Familieneinkommen auskommen müssen, sind 4-5 stellige Beträge nur schwer verkraftbar.
  • Nach aktueller Rechtslage müssen Anlieger von Ortsstraßen zahlen, Anlieger von Kreis- oder Bundesstraßen aber nicht. Die zufällige Lage des Grundstücks entscheidet.
  • StrAB verstärken das Gefälle zwischen ärmeren und reicheren Kommunen, zwischen den Bürgern der Stadt/Gemeinde.
  • Die Nutzung der allermeisten Straßen ist nicht auf Anlieger beschränkt, sie werden im Regelfall von der Allgemeinheit benutzt. Ein erheblicher wirtschaftlicher Sondervorteil durch die Maßnahmen für den Anlieger ist nicht ersichtlich.
  • StrAB bringen Unfrieden und Streit: Bürger klagen und streiten mit der Stadt/Gemeinde. Regelmäßig wird von den Eigentümern eingewandt: hätte die Kommune die ihr allein obliegenden Instandhaltungsmaßnahmen in der Vergangenheit ordnungsgemäß und regelmäßig erbracht, wäre heute nicht ein (so) teurer KAG-beitragspflichtiger Aufwand für die Erneuerung zu betreiben.
  • Sinnvolle Entwicklung von Ortsteilen wird von Anliegern aus Sorge wegen späterer StrAB „im Keim“ verhindert.

Aus vorstehenden und weiteren Gründen haben zwischenzeitlich mehrere Bundesländer die Straßen­ausbaubeiträge abgeschafft und durch kompensierende Zuwendung aus Haushaltsmitteln des Landes ersetzt. Zuletzt tat dies Bayern im Juni dieses Jahres rückwirkend auf den Jahresbeginn 2018. In Hessen hat die SPD die Abschaffung der StrAB aktuell als Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:
  1. Die NRWSPD fordert die regierungstragenden Fraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag sowie die Landesregierung auf, im Rahmen eines gebotenen Gesetzgebungsverfahrens die aktuellen Regelungen in § 8 KAG NRW betreffend die Straßenausbaubeiträge dahin neu zu regeln, dass diese abgeschafft werden.

 

  1. Es ist für die Gemeinden und Städte des Landes NRW für die finanziellen Ausfälle eine entsprechende Kompensationsregelung zu schaffen, diese mit ausreichenden Haushaltsmitteln im Landeshaushalt zu unterlegen und zeitgleich mit der Abschaffung der Ausbaubeiträge in Kraft treten zu lassen.

 

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:
  1. Die NRWSPD fordert die regierungstragenden Fraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag sowie die Landesregierung auf, im Rahmen eines gebotenen Gesetzgebungsverfahrens die aktuellen Regelungen in § 8 KAG NRW betreffend die Straßenausbaubeiträge dahin neu zu regeln, dass diese abgeschafft werden.

 

  1. Es ist für die Gemeinden und Städte des Landes NRW für die finanziellen Ausfälle eine entsprechende Kompensationsregelung zu schaffen, diese mit ausreichenden Haushaltsmitteln im Landeshaushalt zu unterlegen und zeitgleich mit der Abschaffung der Ausbaubeiträge in Kraft treten zu lassen.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Landtagsfraktion NRW