IR-05 Änderung des Landesbestattungsgesetzes

Die Delegierten der ordentlichen Landeskonferenz  der NRWSPD mögen beschließen, dass die Landesregierung NRW beauftragt wird, ein Gesetz zu beschließen, das das Landesbestattungsgesetz dahingehend geändert wird, dass die Asche aus Urnen auf dem eigenen Grundstück verbleiben darf.

Begründung:

Die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger nach alternativen Bestattungsformen sind groß. Das Land Bremen hat sein Bestattungsgesetz – wie oben beantragt – dahingehend ab 01.04.2015 geändert.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: SPD-Landtagsfraktion NRW
Version der Antragskommission:

SPD-Landtagsfraktion NRW

Stellungnahme(n):
Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Landtagsfraktion NRW