Ar-16 Änderungen zu öffentlich – rechtlichen Ausschreibungen zur Vermeidung prekärer Arbeitsbedingungen

Der SPD-Landesparteitag beschließt, dass bei einer öffentlich rechtlichen Ausschreibung zur Erbringung einer Dienstleistung, z.B. durch Reinigungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Offenen Ganztagsschulen, Schülerbeförderungen, Sicherheits- und Schließdienste usw., die auf Dauer und ohne zeitliche Begrenzung angelegt ist, folgenden verbindlichen Passus eingefügt wird:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach den einschlägigen tariflichen Entgelten und deren sonstigen Regelungen der Bezugsgewerkschaft und des Arbeitgeberverbandes zu gleichen Bedingungen zu beschäftigen. Arbeitsverträge mit sachgrundloser Befristung sind für die Dienstleistung ausgeschlossen.

 

Die Zeitvorgaben insbesondere von Reinigungskräften sind den jeweiligen Standardbemessungen anzupassen und zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zu führen.

 

Ferner ist der Betriebsübergang nach BGB 613a auch auf Dienstleistungsverträge anzuwenden.

 

Die Landesregierung hat dafür Sorge zu tragen, dass die o.g. Bestimmungen im Rahmen von Förderzuwendungen des Landes und Bundes bei öffentlich-rechtlichen Aufträgen pflichtgemäß einzuhalten sind. Die Kommunen und deren Körperschaften sollten bei eigenen Beschaffungsmaßnahmen ebenso verfahren.

Begründung:

Gute Arbeit und qualitativ gute Leistung müssen für die Beschäftigten in Wirtschaft und insbesondere auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Auftragsvergabe möglich sein. Auch im öffentlichen Sektor steigt die Anzahl der atypischen Beschäftigungsverhältnisse trotz steigender Steuereinnahmen kontinuierlich an. Seit Einführung des Mindestlohngesetzes hat sich die Situation etwas verbessert, jedoch sind und werden viele Beschäftigte auf Transferleistungen angewiesen sein. Unsere Grundsicherungssysteme erfordern eine ständige Anpassung an diese nicht hinnehmbaren Beschäftigungsverhältnisse. Wer Menschen beschäftigt, muss ihnen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Oft sinken die Arbeitsbedingungen und Einkommen von Ausschreibung zu Ausschreibungen, der Betriebsübergang nach BGB 613a greift oftmals nicht.

 

Die Sozialversicherungssysteme wie Rente und Pflege wirken sich für die prekären Beschäftigungsverhältnisse auch im Hinblick auf die demographischen Gegebenheiten fatal aus und verlieren so ihre ursprüngliche Funktion. Die jüngste Forderung nach der bedingungslosen Grundrente macht die Situation auf dem Arbeitsmarkt sehr deutlich.

 

Auch im Bildungssektor, z.B. in den Offenen Ganztagsschulen, wird erkennbar, dass die Art der Ausschreibungsverfahren zu Personalfluktuationen, Unterbesetzungen, Demotivationen und zu erheblichen Qualitätsmängeln führen. Durch fehlende Beziehungsarbeit aufgrund der o.g. genannten Rahmenbedingungen führt das zu defizitären Bildungsangeboten und verminderter Chancen für die Kinder.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Erledigt durch Annahme von L-01