Wir fordern die konsequente Einführung und Umsetzung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens.
Geht es nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dürfen Bewerber*innen nicht wegen ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder andere Weltanschauungen, eine Beeinträchtigung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spricht davon, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass Bewerber*innen in der ersten Stufe des Bewerbungsverfahrens benachteiligt werden. Danach gäbe es Hinweise darauf, dass besonders Frau mit Kindern, ältere Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund benachteiligt würden, in dem sie nicht zu Gesprächen oder Einstellungstest eingeladen würden. Ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren würde bei Eintritt in das Verfahren verhindern, dass den Personalverantwortlichen diese Merkmale im Vorfeld bekannt sind und eine Entscheidung beeinflussen. Die Einführung eines anonymisierten Bewerbungsverfahrens ist ein wichtiger Schritt hin zu Chancengleichheit.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beschreibt das anonymisierte Verfahren wie folgt: Die Personalverantwortlichen erhalten für die Auswahl kein Foto, keine Auskunft über Alter, Geschlecht, Familienstand oder einen evtl. Migrationshintergrund. Damit soll der Blick ausschließlich auf die Qualifikation der Bewerber*innen gelenkt werden. Fragen nach der Ausbildung, nach der beruflichen Erfahrung und nach der Motivation dürfen weiterhin abgefragt werden.
Natürlich kann die Gefahr der Diskriminierungsverlagerung auf das Vorstellungsgespräch nicht ausgeschlossen werden. Allerdings bietet die Einladung zum Vorstellungsgespräch den Bewerber*innen die Möglichkeit sich persönlich vorzustellen und die eigenen Stärken zu präsentieren. Darüber hinaus ist die Demotivation für die einzelnen Bewerber*innen geringer, wenn sie nicht unmittelbar nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen eine Absage erteilt bekommen.
Erledigt durch Annahme von L-01