Ar-07 Anpassung der Vorstandsgehälter bei den Sparkassen in NRW

Die NRWSPD beantragt, dass bei zukünftigen Dienstverträgen mit Vorständen der Sparkassen in NRW, wie z. B. der Sparkasse Minden-Lübbecke, das Gehaltsniveau reduziert und die Höhe der Vorstandsgehälter bei sämtlichen Sparkassen den hierfür vergleichbaren Tarifen des öffentlichen Dienstes (B – Tarife) angepasst wird.

 

Die Gehaltsfindung sollte sich demzufolge in Zukunft nicht an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände – also des hauseigenen Interessenverbandes – orientieren, sondern an den Gehältern von höherwertigen Funktionen im öffentlichen Dienst. So sollte die Vergütung der Sparkassenvorstände langfristig wieder unter den Gehältern von z.B. Bundeskanzler, Bundesfinanzminister und Landesfinanzminister liegen.

 

Alle Vertreter der SPD in den Verwaltungsräten der Sparkassen in NRW sollten darauf Einfluss nehmen, dass die zukünftigen Gehälter wieder auf ein verträgliches Niveau zurückgeführt werden.

Begründung:

Die Gehälter der Sparkassenvorstände haben sich in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich erhöht. Speziell in Nordrhein-Westfalen haben sie ein Niveau erreicht, das sich durch die Tätigkeit und Qualifikation der Vorstände nicht mehr rechtfertigen lässt. Auch ein Vergleich mit dem Bundesfinanzminister – er verdient weniger als ein Sparkassenvorstand bei der Sparkasse Minden-Lübbecke – zeigt, dass das Gehaltsniveau bei den Vorständen aus dem Ruder gelaufen ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Ersetze Zeilen 9-30 durch:

Der Landesgesetzgeber wird aufgefordert, einen Rahmen für die Gehaltsfindung von Sparkassenvorständen vorzugeben, der die bisher laut Landes-Sparkassengesetz zugrunde gelegten Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände als Orientierungsrahmen ablöst.

Beschluss: Annahme in Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Der Landesgesetzgeber wird aufgefordert, einen Rahmen für die Gehaltsfindung von Sparkassenvorständen vorzugeben, der die bisher laut Landes-Sparkassengesetz zugrunde gelegten Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände als Orientierungsrahmen ablöst.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Landtagsfraktion NRW