V-05 Anschlusszwang für Motorschiffe

Anschlusszwang an Stromkästen für Motorschiffe an Liegeplätzen!
Klima- und Gesundheitschutz auch auf den Wasserstraßen!

Begründung:

Wir kennen alle die Anlegestellen von Motorfrachtschiffen auf dem Kanal. In einigen Bereichen sind Stromanschlusskästen zur Versorgung der Schiffe installiert, damit Schiffe nicht ihre Dieselmotoren zur Versorgung laufen lassen.
Nur diese Anschlüsse werden wenig genutzt. Vielfach sind es polnische oder tschechische Schiffe, die während der gesamten Liegezeit, ob nun tagsüber oder auch nachts die  Versorgungsmotoren (Hilfsdiesel) laufen lassen.
Das erzeugt nicht nur Lärmbelästigung in den Wohnbereichen, sondern auch Emissionen durch die Dieselabgase, wie Stickoxide und Feinstaub.
Viele Fußgänger und Radfahrer nutzen Bereiche des Kanals und oftmals reicht Wohnbebauung direkt an die Wasserstraßen heran.
Einen Anschlusszwang gibt es bisher nicht. Die Wasserschutzpolizei hat keine Handhabe die Schiffe anzuweisen, Liegeplätze außerhalb von Wohngebieten aufzusuchen. Probleme mit der Infrastruktur machen es zusätzlich schwer Stromkästen zu nutzen.
Eine Lösung zum Anschlusszwang wie in den Niederlanden muss her!

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Anschlusszwang an Stromkästen für Motorschiffe an Liegeplätzen!
Klima- und Gesundheitschutz auch auf den Wasserstraßen!

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Landtagsfraktion NRW Eingangsbestätigung SPD-Bundestagsfraktion am 29.10.2019