Es wird beantragt, gemäß § 9 Abs. 2 Satzung des SPD-Landesverbandes NRW an den ersten Unterpunkt folgenden Text anzufügen
„oder zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, davon eine Frau“
Analog zum bereits feststehenden Parteistatut der Bundes-SPD wird folgendes Verfahren ergänzt und somit festgelegt:
„Der Landesparteitag beschließt mit einfacher Mehrheit, ob ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende oder aber zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau, gewählt werden sollen.
Die Regelungen der Satzung, der Wahl-, Schieds-, und Finanzordnung, die den bzw. die Vorsitzende/n betreffen, gelten für die beiden Vorsitzenden entsprechend.“
Unsere Bundes-SPD hat bereits in der Vergangenheit die Möglichkeiten zur Wahl einer Doppelspitze geschaffen. In vielen Gliederungen unserer Partei in ganz Deutschland wurden die Satzungen an diese Regelungen angepasst. Dem Landesparteitag soll diese Möglichkeit ebenfalls gegeben werden, wenn die Delegierten*innen so entscheiden.