K-01 Auflegung eines Förderprogrammes „Mut zur Lücke“

Status:
Überweisung

Ein Förderprogramm „Mut zur Lücke“ zu beschließen, um noch einmal offensiv die Aktivierung von Bauland voranzutreiben. Hier sollen gezielt Anreize zur Bebauung von Baulücken und zur innerörtlichen Verdichtung geschaffen werden, die genossenschaftliches Bauen unterstützen und so für zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum in den vorhandenen örtlichen Strukturen sorgen. Zudem sollen alle Orte Entwicklungsmöglichkeiten bekommen, denn für viele Bauwillige ist es oft der Wunsch im Heimatort zu bauen. Hier sollte fehlendes Angebot sowohl bei Baulücken wie auch bei Baugebieten nicht dazu führen die Entwicklung der Orte zu bremsen und schlimmstenfalls eine weitere Abwanderung junger Menschen in Kauf zu nehmen. Die Förderung von Lückenbebauung sollte soweit möglich die Vorzugsvariante sein.

Begründung:

 

Bauland ist überall ein knappes Gut. Viele Baugebietserschließungen sind in Planung, aber mit Blick auf zurückgehende Einwohnerzahlen im ländlichen Raum sicher nicht immer die nachhaltigste Lösung, wenn diese an der Peripherie der gewachsenen Orte entstehen. Wohnraum entsteht immer weiter weg von der örtlichen Infrastruktur und den Einrichtungen des täglichen Lebens. Die Ver- und Entsorgungsnetze müssen teilweise mit großen Anstrengungen erweitert werden und der Flächenverbrauch ist schließlich auch ein Faktor, der Einfluss auf die Umwelt hat. Deshalb sollten innerörtliche Nachverdichtungen besonders gefördert werden, denn nicht nur vorhandene Straßen, sondern auch die Leitungen der Ver- und Entsorger sind oftmals bereits vorhanden. Durch ein Programm „Mut zur Lücke“ würde nicht nur der Flächenverbrauch geschont. Nein, viel wichtiger sind auch langfristig stabile Gebühren für Wasser und Abwasser. Denn eins muss man wissen, die gesetzlichen Vorschriften in Nordrhein-Westfalen erlauben es nicht, die Eigentümer von unbebauten Grundstücken über Gebühr an der Erhaltung der leitungsgebundenen Infrastruktur, die ja eigentlich für Ihre Grundstücke errichtet wurde, zu beteiligen. Erst mit der der Bebauung und Inbetriebnahme der kommunalen Ver- und Entsorgungseinrichtungen entsteht die Gebührenpflicht und trägt somit nachhaltig zur Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur bei.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an die Landtags- und Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an die Landtags- und Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Ein Förderprogramm „Mut zur Lücke“ zu beschließen, um noch einmal offensiv die Aktivierung von Bauland voranzutreiben. Hier sollen gezielt Anreize zur Bebauung von Baulücken und zur innerörtlichen Verdichtung geschaffen werden, die genossenschaftliches Bauen unterstützen und so für zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum in den vorhandenen örtlichen Strukturen sorgen. Zudem sollen alle Orte Entwicklungsmöglichkeiten bekommen, denn für viele Bauwillige ist es oft der Wunsch im Heimatort zu bauen. Hier sollte fehlendes Angebot sowohl bei Baulücken wie auch bei Baugebieten nicht dazu führen die Entwicklung der Orte zu bremsen und schlimmstenfalls eine weitere Abwanderung junger Menschen in Kauf zu nehmen. Die Förderung von Lückenbebauung sollte soweit möglich die Vorzugsvariante sein.

Beschluss-PDF: