K-05 „Aufrechterhaltung der politischen Partizipationsmöglichkeiten für Migrantinnen und Migranten durch demokratische Teilhabe“

Die NRWSPD fordert die Landtagsfraktion, die Kommunalverbände und die Kommunen auf, sich der Resolution zur Aufrechterhaltung der politischen Partizipationsmöglichkeiten für  Migrantinnen und Migranten durch demokratische Teilhabe anzuschließen.

 

Die Resolution zur Aufrechterhaltung der politischen Partizipationsmöglichkeiten für Migrantinnen und Migranten durch demokratische Teilhabe sowie politische und gesellschaftliche Teilhabe ist für in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten Voraussetzung für einen erfolgreichen Integrationsprozess.

 

Wer im Prozess der politischen Meinungsbildung seine Interessen nicht zum Ausdruck bringen und sich nicht aktiv beteiligen kann, ist benachteiligt.

 

Demokratische Teilhabe und Partizipationsrechte sollten nicht, so wie es die Pläne der Landesregierung NRW vorsehen durch eine Änderung der Vorschriften der Gemeindeordnung NRW von der Offenheit und der Bereitschaft jeweiliger Kommunalparlamente abhängig gemacht werden, Integrationsräte einzurichten. Vielmehr sollte die Arbeit der Integrationsräte strukturell gestärkt werden.

 

Die Einrichtung kommunaler Integrationsräte als Pflichtaufgabe der Gemeinden stellt eine wesentliche Möglichkeit der Partizipation insbesondere für Menschen dar, die bisher vom kommunalen Wahlrecht ausgeschlossen sind und erweitert die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund ihrer eigenen Migrationsgeschichte die Rechte und Einflussmöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten in NRW stärken möchten.

 

Durch den Integrationsrat erhalten politische Akteure Einzug in die Kommunalpolitik, welche über die übliche Beteiligung in Parteien und Fraktionen nicht den Weg in die Parlamente gefunden hätten. Etablierte Politikerinnen und Politiker in einer Kommune profitieren von den Potentialen dieser migrantischen Akteure und der konstruktiven Arbeit der Integrationsräte.

 

Sie liefern damit wichtige Beiträge für ein friedliches Zusammenleben der Menschen unterschiedlicher Herkunft in einer Stadt und ein wichtiges kommunalpolitisches Bindeglied. Der Integrationsrat ist unverzichtbar und muss auch in Zukunft Bestand haben.

 

Die geplante Änderung der Gemeindeordnung bzw. das Vorhaben der neuen Landesregierung würde die bisher geleistete ehrenamtliche Arbeit der Integrationsräte um 20 Jahre zurückwerfen. Ein Integrationsrat gibt Migrantinnen und Migranten die Möglichkeit sich zu beteiligen und sich einzubringen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Einfügen in Zeile 9:
Die SPD bekräftigt ihre Haltung zur Beteiligung von Migrantinnen und Migranten am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess. Vorschläge der schwarz-gelben Landesregierung, die bisherigen Teilhaberechte von Migrantinnen und Migranten – etwa durch Änderungen der Gemeindeordnung – einzuschränken, lehnen wir ab.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Die NRWSPD bekräftigt ihre Haltung zur Beteiligung von Migrantinnen und Migranten am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess. Vorschläge der schwarz-gelben Landesregierung, die bisherigen Teilhaberechte von Migrantinnen und Migranten – etwa durch Änderungen der Gemeindeordnung – einzuschränken, lehnen wir ab.

Die NRWSPD fordert die Landtagsfraktion, die Kommunalverbände und die Kommunen auf, sich der Resolution zur Aufrechterhaltung der politischen Partizipationsmöglichkeiten für  Migrantinnen und Migranten durch demokratische Teilhabe anzuschließen.

Die Resolution zur Aufrechterhaltung der politischen Partizipationsmöglichkeiten für Migrantinnen und Migranten durch demokratische Teilhabe sowie politische und gesellschaftliche Teilhabe ist für in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten Voraussetzung für einen erfolgreichen Integrationsprozess.

Wer im Prozess der politischen Meinungsbildung seine Interessen nicht zum Ausdruck bringen und sich nicht aktiv beteiligen kann, ist benachteiligt.

Demokratische Teilhabe und Partizipationsrechte sollten nicht, so wie es die Pläne der Landesregierung NRW vorsehen durch eine Änderung der Vorschriften der Gemeindeordnung NRW von der Offenheit und der Bereitschaft jeweiliger Kommunalparlamente abhängig gemacht werden, Integrationsräte einzurichten. Vielmehr sollte die Arbeit der Integrationsräte strukturell gestärkt werden.

Die Einrichtung kommunaler Integrationsräte als Pflichtaufgabe der Gemeinden stellt eine wesentliche Möglichkeit der Partizipation insbesondere für Menschen dar, die bisher vom kommunalen Wahlrecht ausgeschlossen sind und erweitert die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund ihrer eigenen Migrationsgeschichte die Rechte und Einflussmöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten in NRW stärken möchten.

Durch den Integrationsrat erhalten politische Akteure Einzug in die Kommunalpolitik, welche über die übliche Beteiligung in Parteien und Fraktionen nicht den Weg in die Parlamente gefunden hätten. Etablierte Politikerinnen und Politiker in einer Kommune profitieren von den Potentialen dieser migrantischen Akteure und der konstruktiven Arbeit der Integrationsräte.

Sie liefern damit wichtige Beiträge für ein friedliches Zusammenleben der Menschen unterschiedlicher Herkunft in einer Stadt und ein wichtiges kommunalpolitisches Bindeglied. Der Integrationsrat ist unverzichtbar und muss auch in Zukunft Bestand haben.

Die geplante Änderung der Gemeindeordnung bzw. das Vorhaben der neuen Landesregierung würde die bisher geleistete ehrenamtliche Arbeit der Integrationsräte um 20 Jahre zurückwerfen. Ein Integrationsrat gibt Migrantinnen und Migranten die Möglichkeit sich zu beteiligen und sich einzubringen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Landtagsfraktion NRW, SGK NRW